Kellereinbruch, wer kommt für die Schäden auf.

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Es gibt sowohl in der Gebäudeversicherung des Vermieters einen Passus, der besagt, dass Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch versichert sind, als auch in der Hausratversicherung. Wenn das Türschloss oder die Tür der Wohnung beschädigt wird ( durch Einbruch )zahlt die Hausrat das ja auch.

Bei Gebäudeversicherungen gibt es oftmals ein Zusatzpaket, das u.a. auch Schäden durch Einbruch deckt, als Standard ist es jedoch i.d.R. nicht mit drin.

Im Zweifel zahlt der Verursacher, wenn man ihn habhaft wird und er Zahlen kann. Eine Diebstahlpolice deckt i.d.R. auch die Einbruschschäden und nicht nur die geklauten Sachen.

Bei uns (Ö) werden aufgebrochene Schlösser und Türen auch nicht bezahlt, nur der Inhalt ist versichert.

Das müsste eigentlich über die Haftpflicht laufen.

Wessen Haftpflicht?

Hausrat zahlt hier

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