Kellereinbruch wer haftet Vermieter oder Mieter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Täter ist haftbar. Gebäudeschäden sind im Übrigen Sache des Vermieters, für evtl. Schäden an Eurem Inventar im Mieterkeller kann nach einem Einbruch dort Eure Hausratversicherung aufkommen. Wenn das Heizöl dem Vermieter gehörte, muss dieser für Ersatz sorgen, kann das aber nicht erneut auf die Mieter umlegen, wenn hier nach Verbrauch abgerechnet wird.

normalerweise eure Hausratversicherung. Die 700 l Heizöl müssen doch irgendwo gelagert werden, das müsste man doch raus finden können. Eventuell Privatdetektiv einschalten.

Danke für die Info.Die Polizei kennt unsere Verdächtigen,altBekannte und natürlich haen die auch einen seperaten Tank in Ihren Kellern,von haus aus mit zentraler Ölversorgung,angeblich heizen die ja mit Holz(wobei man diese noch nicht in dem Herbst/Winter mit Holz o.ä.laufen hat sehen-zufälligerweise) beim anderen Nachbarn wurden 500L gestohlen,die kann man nicht so leicht durchbrennen,völlig richtig,nur braucht die Polizei erst einen Durchsuchungsbefehl um das zu kontrollieren.Also Detektiv nicht nötig,wie gesagt diese Herrschaften sind eh schon bekannt.Schuld ist der Vermieter,es wurde ihm gesagt,ständig Probleme auch mit dem Ordnungsamt und Polizei,Bedrohungen Schäden usw. und der inkompetente Verwalter tut nix nix nix...!!!

Um welchen Keller handelt es sich denn. Der allgemeine Keller oder der angemietete Kellerraum? Für Einbruchdiebstähle käme die Hausratversicherung auf. Allerdings nicht im allgemein zugänglichen Raum z.B. Fahrradkeller.

Danke für deine Antwort,natürlich handelt es sich um den eigenen.Wir haben zentrale Ölversorgung und jeder hat seinen eigenen Tankkeller.Mit den verdächtigen Mietern gibts seit Jahren fürchterliche Probleme-und der Immo-verwalter tut nix!!!!

Weder noch.

Es haftet ausschleßlich der Schädiger. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, sofern keine Versicherung einspringt.

Danke ist eine klare Aussage und alles was wir wissen wollten,sowas ähnliches haben wir uns eh schon gedacht

@vennus

Achja da gibts noch was,was eine Rolle spielen könnte. Es gibt zwei Kellereingänge vom Hof aus,für den einen haben wir und eine 95J.Nachbarin(die sowieso nicht mal mehr vor die Tür gehen kann) den Schlüssel,dieser ist auch immer verschlossen.Der andere kellereingang steht Tag und nacht offen,diesen Schlüssel haben 2Parteien im Haus auch noch Mutter u.Tochter mit Anhang.Das alles weiss der Vermieter und es sind auch unsere vermeintlichen Schädiger,beweisen kann man es eben nicht-noch nicht.ist aber nicht der Vermiter mitschuld weil er dieses alles gewußt hat und nicht eingeschritten ist,unsere hausratversicherung hat schon abgewunken zw. der Versicherungsmensch

Wenn Schäden an euerem Eigentum festzustellen sind, dann zahlt die Hausrat.

Schäden am Eigentum des Vermieters, z. B. die Kellertüre, so geht das den Vermieter etwas an.

Heizöl muss der Vermieter wieder neu bestellen.

Da der Einbruch zur Anzeige gebracht wurde, zahlen meist die Versicherungen auch.

Evtl. können Fingerabdrücke durch die Polizei zur Überführung des vermuteten Täters führen. Der muss dann für die Gesamtschäden aufkommen.