Keller in Miete dabei oder nicht?

9 Antworten

Handelt es sich um einen Gemeinschaftskeller für alle drei Mieter?

Was steht dazu konkret im Mietvertrag?

Wenn der Keller nicht im Vertrag steht, dann hat man auch keinen Anspruch darauf. Es ist dann eine leihweise Nutzungsüberlassung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Manchmal kommt es aber vor, dass das Kellerabteil als eine wirtschaftliche Einheit mit der Wohnung angesehen werden kann. Dann würde der Keller zur Wohnung dazu gehören. Das ist typischerweise dann gegeben, wenn der Strom des Kellerabteils über den Stromkreislauf der Wohnung geht. Es kann je nach Gegebenheiten aber noch andere Faktoren geben.

Im Mietvertrag steht nicht explizit das der Keller ein Teil ist

Und damit ist auch schon alles gesagt. Was nicht explizit im Mietvertrag vermerkt wurde, ist auch kein Teil der Mietsache. Es handelt sich um eine Leihe, und die ist jederzeit widerruflich.

Das ich bei Übergabe einen Schlüssel erhielt (wofür auch wenn ich ihn sonst nicht nutzen darf)

Das belegt lediglich, dass dir die Nutzung widerruflich gestattet wurde.

und ggf. aufs Gewohnheitsrecht seit fast 20 Jahren.

Es gibt faktisch in Deutschland kein Gewohnheitsrecht, im Mietrecht schon gar nicht.

Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.

Ich denke nicht, dass du ein Recht auf den Keller bekommst.

Du hast keinen Keller angemietet, der Vorvermieter hatte nur eine Nutzung geduldet.

Tut der neue Vermieter aber nicht.

Warum neuer Vermieter, es ist immer noch der Selbe?

@LeuchtDrache

Ach so.

Ja, dann hatte er es geduldet, tut es jetzt aber nicht mehr.

Er steht nicht im Mietvertrag, dann hast du auch keinen.