Keller in Miete dabei oder nicht?
Guten Tag,
ich hab seit einigen Monaten schon Rechtsstreit mit meinem Vermieter.
Kurze Erläuterung um was es geht...:
Wir leben seit Ende 2001 in der Wohnung in einem Mehrfamilien Haus (3 Parteien) , damals beim Einzug haben wir einen Kellerschlüssel erhalten und durften diesen immer Frei verwenden. Bis wir aneinander kamen gab es nie Probleme.
Im Mietvertrag steht nicht explizit das der Keller ein Teil ist aber es steht explizit drin das wir einen Kellerschlüssel erhalten haben.
Nun will der Vermieter mir die Nutzung des Kelllers untersagen und schickt mir Briefchen das ich eine Genehmigung brauche, um dort was zu lagern. (Sind zwei Fahrräder da er uns den Fahrradstell Platz entfernt hat.)
Nun hab ich mich im tollen Internet bisschen Schlau gemacht und bin auf diese Seite gelangt.:
Keller nicht im Mietvertrag - Warum und was sind die Folgen? (mietrecht.org)
(Punkt 2)
Nun wollte ich fragen, ob ich mich darauf beziehen. Das ich bei Übergabe einen Schlüssel erhielt (wofür auch wenn ich ihn sonst nicht nutzen darf) und ggf. aufs Gewohnheitsrecht seit fast 20 Jahren.
Danke für eure Hilfe! :)
9 Antworten
Handelt es sich um einen Gemeinschaftskeller für alle drei Mieter?
Was steht dazu konkret im Mietvertrag?
Wenn der Keller nicht im Vertrag steht, dann hat man auch keinen Anspruch darauf. Es ist dann eine leihweise Nutzungsüberlassung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Manchmal kommt es aber vor, dass das Kellerabteil als eine wirtschaftliche Einheit mit der Wohnung angesehen werden kann. Dann würde der Keller zur Wohnung dazu gehören. Das ist typischerweise dann gegeben, wenn der Strom des Kellerabteils über den Stromkreislauf der Wohnung geht. Es kann je nach Gegebenheiten aber noch andere Faktoren geben.
Im Mietvertrag steht nicht explizit das der Keller ein Teil ist
Und damit ist auch schon alles gesagt. Was nicht explizit im Mietvertrag vermerkt wurde, ist auch kein Teil der Mietsache. Es handelt sich um eine Leihe, und die ist jederzeit widerruflich.
Das ich bei Übergabe einen Schlüssel erhielt (wofür auch wenn ich ihn sonst nicht nutzen darf)
Das belegt lediglich, dass dir die Nutzung widerruflich gestattet wurde.
und ggf. aufs Gewohnheitsrecht seit fast 20 Jahren.
Es gibt faktisch in Deutschland kein Gewohnheitsrecht, im Mietrecht schon gar nicht.
Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.
Ich denke nicht, dass du ein Recht auf den Keller bekommst.
Du hast keinen Keller angemietet, der Vorvermieter hatte nur eine Nutzung geduldet.
Tut der neue Vermieter aber nicht.
Ach so.
Ja, dann hatte er es geduldet, tut es jetzt aber nicht mehr.
Er steht nicht im Mietvertrag, dann hast du auch keinen.
Warum neuer Vermieter, es ist immer noch der Selbe?