Keinen planbaren Urlaub bei Zeitarbeit?
Ich möchte dieses Jahr gerne mit meiner besten Freundin im September nach Ägypten in mein Lieblingshotel wo ich breits schon drei mal war. Mein Urlaub ist bereits von der Arbeit genehmigt. Das Problem ist, das meine Freundin bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet und sie Ende des Jahres von Ihrer Einsatzfirma nach 2 Jahren abgebmeldet wurde. Nun hatte sie erst einmal nur so einen kurzen Einsatz der schon wieder beendet wurde und nun ist sie erst einmal zuhause und wartet auf etwas neues. Es ist glaube ich so dass die Urlaube immer mit der jeweiligen Einsatzfirma besprochen werden muss und dann wird er auch von der Zeitarbeit genehmigt. Aber wie soll sie denn nun planen können wenn sie nicht weiss ob sie in der nächsten Zeit einen längerfristigen Einsatz bekommt? Was wenn es immer nur so kurze Einsätze von 2-3 Wochen bekommt? Sie kann ja deswegen nun nicht das ganze Jahr auf Urlaub verzichten. Muss dann nicht in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma dennoch meiner Freundin einen planbaren Urlaub von 2-3 Wochen genehmigen? Steht Ihr das nicht zu? Welche Rechte hat meine Freundin? So langsam läuft uns nämlich die Zeit davon, da bis Ende Januar auch die Frühbucherangebote auslaufen und wir bei diesem Hotel wirklich enorm sparen würden. Was können wir tun? Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Zusammenhängend stehen Deiner Freundin 2 Wochen Jahresurlaub zu. Den sollte sie auch beantragen und gleich sagen, dass sie ins Ausland fliegt. Bis es soweit ist, kann die Zeitarbeitsfirma noch langfristig planen und evtl. sie während der Urlaubszeit ersetzen. Hat sie einmal das o.k. ihres Arbeitgebers und es kommt dann kurz vorher doch anders, muss die ZA-Firma für alle Kosten, die bei einer eventuellen Stornierung der Reise entstehen, aufkommen. Damit habt Ihr dann zwar Eure Reise nicht, aber evtl. wenigstens das Geld zurück. Allerdings passiert das sehr selten. Wir haben unsere Planung immer so machen können, dass die Mitarbeiter auch ihren Jahresurlaub nehmen konnten. Würde sie krank werden, ginge es ja auch. Vielmehr Gedanken würde ich mir wahrscheinlich darüber machen, dass Deine Freundin nach einem kurzen Einsatz wieder zu Hause ist. Das sieht nicht gut aus.
Ich bin Zeitarbeiterin
Urlaub muß die Firma genehmigen, es gibt aber bei zeitarbeit einen kleinen Haken in dieser hinsicht, man braucht 2 Oks das von der eigenen Chefin und das der Entleiher Firma und wenn letztere sich querstellt kann man nahezu gar nix machen, das habe ich erst kürzlich selbst erlebt (und ich hatte sogar das Ok beider seiten).
Urlaub steht ihr zu aber Planen kann sie den nicht wirklich
Wenn man den Urlaub rechtzeitig anmeldet kann die Zeitarbeitsfirma damit rechnen und plant ihren Einsatz dementsprechend ein. Sie sollte vll beim Beantragen des Urlaubs schriftlich mit einreichen, dass der Urlaub ins Ausland geht und gebucht wird, damit die Leute nicht denken, dass sie kurzfristig umplanen kann.
Bei der Zeitarbeitsfirma nachfragen und danach handeln.
Deine Freundin soll it ihrer ZAF sprechen. Ihnen sagen, wann sie nach Ägypthen fliegen möchte.
Wenn es eine ordentliche Firma ist, werden sie es bnei ihren Einsätzen berücksichtigen und sie zu der Zeit nicht einsetzen.
Außerdem hat deine Freundin ganz normal Anspruch auf Jahresurlaub. auch in der ZAF.