Keine Pause unter 18 im FSJ, was tun?

3 Antworten

Wenn du mit der Leiterin des Kindergartens nicht darüber reden kannst, bzw. wenn sie deinem Anliegen nicht nachkommt, kannst du dies ruhig deinem Seminarleiter/in sagen. Er muss dafür sorgen, dass Rücksicht auf die FSJ genommen wird und dass diese Bestimmungen eingehalten werden.

Jeder FSJ hat eine Anleiterin in der Einrichtung und diese wird gut über die Bestimmungen informiert. Diese Einrichtung unterschreibt auch einen Vertrag, an den sie sich halten muss.

Wenn die Einrichtung diese Bestimmungen einfach ignorieren, muss das gemeldet werden, dann ist diese Einrichtung für FSJ nicht mehr empfehlenswert.

Ich hab es doch geschrieben, der Seminarleiter unternimmt nichts und es interessiert ihn nicht!!! Ich hab es ihm doch bereits gesagt!!!

@Boy1717

Du hast den Vertrag auch. Lese ihn durch und markiere die Stellen, die nicht eingehalten werden. Dann gehst du zu der Leiterin im Kindergarten und besprichst es mit ihr.

Wenn nichts passiert, gehst du zum Träger und erzählst es ihm nochmals. Du kannst beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen, aber das ist ein langer Prozess, bis dahin hast du das Jahr beendet.

@Volkerfant

Hast du dir meinen Text überhaupt durchgelesen... Ich Arbeite das schon längst nicht mehr man

@Boy1717

Okay, dann ist es eh schon zu spät.

Das ist Sache des Arbeitsgerichts

Ok, also sollte ich mich daran wenden?

Unter 18 steht dir eine Pause von 1 Stunde zu, ab 6 Stunden Arbeitszeit. Über 18 steht dir ab 6 Stunden eine halbe Stunde Pause zu (bei 9 Stunden sind es glaube ich sogar 45 Minuten bin mir aber nicht sicher) aber sicher!:

mehr als 6 Stunden 30 Minuten Pause Pflicht für Ü18 für u18 60 Minuten Pause.

4,5-6 Stunden Arbeitszeit als minderjähriger hast du ein Anrecht auf 30 Minuten Pause!

am besten an den Träger der Einrichtung wenden oder den Betriebsrat. Oder der Chefin einfach mal den Gesetzestext vorlegen über Arbeitszeiten.

Hallo,

bezüglich der Pausen bin ich informiert. Ich arbeite ja aber wie gesagt nicht mehr in der Einsatzstelle, ich glaube das wird nicht viel bewirken der Chefin den Gesetzestest vorzuwerfen :D Und der Träger interessiert sich nicht darum, mir geht es darum an wen ich mich wenden soll. Einen Betriebrat hat die Einsatzstelle nicht, wir waren nur zu 3. Ich, die Leiterin und Ihre Kollegin. Und eben ab und zu Praktikantinen.

@Boy1717

Wer ist der Träger der Einrichtung? War sie privat? Im Notfall mal an den Elternbeirat wenden. Und ansonsten gibt es noch die Möglichkeit dich an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt hat eine Kontrollpflicht und ist im Notfall ein Ansprechpartner.

Es gäbe noch das Gewerbeaufsichtsamt, das mussten wir jetzt bei meinem Mann einschalten aber der ist in einem anderen Zweig tätig und ich glaube das bei einem Kindergarten wirklich das Jugendamt als kontrollierende Gewalt informiert werden sollte

@GroupieNo1

Der Träger ist eine Evangelische Gemeinde. Privat, Nein.
Der Elternbeirat wird keine Hilfe sein, über die Hälfte der Eltern hat mich verabscheut da ich schlecht geredet wurde von der Chefin. Und ich bin schon längst 18, soll ich mich dennoch an das Jugendamt wenden?

@Boy1717

Was hat dein Alter mit dem Jugendamt zu tun? Das Jugendamt ist die Aufsichtsbehörden der Kindergärten.

Natprlich gibt es verschiedene Fachbereiche. Am besten du lässt dich gleich mit dem Fachbereich „kindertagesstättenaufsicht“ verbinden. Aber das sollte der letze Schritt sein.

Als erstes wendest du dich an die fachbereichsleitung der evangelischen Kirche. Der nächst höhere Ansprechpartner wäre dann der Pfarrer oder eben im pfarrbüro.