Keine Möglichkeit für einen Doppelnamen?

10 Antworten

Es gibt Staaten, die eine solche Konstellation bei der Namensführung zulassen, wie z. B. Serbien. Das nützt euch aber nichts, auch nicht eine Heirat in Serbien, wenn keiner von euch beiden diese Staatsangehörigkeit besitzt, denn für Deutsche gilt absolut die Auskunft von eurem Standesamt.**** *Ihr könnt nur darauf hoffen, dass irgendwann einmal die Vorschrift zur Namensführung in eurem Sinne geändert wird.***** Erfahrungsgemäß gibt es dann eine Übergangslösung, indem alle Eheleute, die früher geheiratet haben und dann noch verheiratet sind, während einer kurzen Zeitspanne von dem neuen Gesetz Gebrauch machen können, in dem sie die Namensführung in ihrer Ehe neu bestimmen dürfen.

Aber auf so ne Änderung der Vorschriften wartet man unter Umständen ein Leben lang vergeblich. Kann man das nicht irgenwo anstoßen damit sich da was tut?

@drientje

Da es sich bei dem Namensrecht um ein bundeseinheitliches Gesetz handelt, ist der nächste Ansprechpartner der für deinen Wahlbezirk gewählte Bundestagsabgeordnete. Wenn er persönlich damit nichts anfangen kann, so kann er doch wenigstens die Stelle benennen, an die du dich mit deinem Problem wenden kannst.

@aetnastuermer

ich glaub das mach ich tatsächlich mal. ich ärgere mich immernoch furchbar, dass wir nicht beide den Doppelnamen haben konnten. Und scheinbar gibt's ja noch mehrere denen es so geht.

Wenn ihr die Auskunft bekommen habt, dann gibt es keine Ausnahmeregelungen, das hätte euch der Standesbeamte gesagt.

Kann nur aus eigenen Erfahrungen sagen, dass Doppelnamen zur Belastung werden können und zu Verwirrungen führen. Alleine das Umschreiben sämtlicher Dokumente ect. ect. Ihr seit jetzt eine Familie. Warum dann mehrere Namen? Selbstständigkeit bewahrt man sich auch ohne Doppelnamen

nehmt doch gegenseit den namen vom anderen als zweiten vornamen an

Wie als zweiten Vornamen? Verstehe ich jetzt nicht ...

@Vito91

na also sie heist z.B christine johansen

und du heist peter baum

dann nimmst du ihren namen als zweiten vornamen an und heist dann peter johansen baum

und sie macht dis selbe und heist dann christine baum johansen

verstehst ? ^^

@HipHop93

Auch das ist rechtlich nicht zulässig. Ihr habt Gedanken...

Nein, da ist nichts zu machen. Das ist aufgrund der Regelungen des § 1355 BGB nicht möglich.

Besten Gruß

junge, du musst noch viel, viel lernen

@Zigeunerjunge

Worauf möchtest du hinaus? Im Übrigen redest du mich nicht mit "Junge" an, hast du das verstanden?

Ich denke mal, dass mein Wissen ein Vielfaches des deinen darstellt.

Besten Gruß

@dibblribbl

ja, mensch verstehst du das denn nicht? seine antwort ist die EINZIGE richtige, immerhin hat er 3 DHs. darauf kann man sich doch wohl was einbilden.. ;-)

Doppelnamen können auch zur Belastung werden. Macht es wie alle Anderen....werdet euch einig.