Keine Mietzahlung mit amtlich bestelltem Betreuer?

2 Antworten

Ich würde an deiner Stelle ganz formal vorgehen. Kommt jetzt im Mai wieder keine Miete (der dritte Werktag ist diese Woche Donnerstag), würde ich die Wohnung fristlos wegen Mietrückständen kündigen (§ 543 BGB). Wichtig ist, dazuzuschreiben, dass du hilfsweise ordentlich kündigst. Setze in dem Schreiben eine Räumungsfrist von 2 Wochen. Am besten schickst du die Kündigung direkt zum Betreuer (per Einschreiben mit Rückschein) und evtl. auch nochmal in zweiter Ausfertigung zum Mieter.

Somit hast du schonmal den ersten Schritt gemacht - reagieren die nicht, musst du dann eben eine Räumungsklage einreichen.

da der Mieter einen Betreuer hat wirst du das Geld nie wieder sehen auch wenn das Geld da ist oder nicht wird der Betreuer nichts machen zahlt er nicht drohe dem Betreuer mit einer Anzeige wegen Verdacht auf Unterschlagung / Betrugvom Betreuer kommen nur ausredendas Geld wird lange auf dem Betreuungskonto liegen selbst der Betreute wird nichts seher eineAnzeige kann Wunder bewirken . . .MfGThomas Pillusch