Keine Miete erhalten, dafür andere Leistung. Muss ich das versteuern?
Hallo, ich möchte eine Wohnung an jemanden vermieten, der ein Restaurant hat. Kaltmiete zahlen soll er nicht, nur die Nebenkosten. Dafür darf ich dann aber immer kostenlos in seinem Restaurant essen gehen. Das wird vertraglich auch so geregelt, und der Deal kann jederzeit beendet werden.
Muss ich nun meine entgangenen Mieteinnahmen trotzdem beim Finanzamt versteuern? Immerhin wird die Wohnung ja kostenlos überlassen, und ich verdiene nichts daran.
4 Antworten
Immerhin wird die Wohnung ja kostenlos überlassen, und ich verdiene nichts daran.
Um das noch einmal klarzustellen: doch, das tust Du. Die Wohnung wird nicht kostenlos überlassen, der Gegenwert besteht in den Mahlzeiten, die Du Dir privat dann sparst. @PatrickLassan hat vollkommen recht.
Ein durchaus berechtigter und interessanter Einwurf. Käme m. E. auf die Vertragsgestaltung an, ob es eine Mindestnutzung bzw. ein Limit gibt. Falls nicht, müsste man ggf. im Rahmen der Üblichkeit schätzen.
Zum Glück muss ich mich damit nicht befassen. ;-)
(Wir stellen hin und wieder fest, dass manche Lebenssachverhalte verboten gehören, weil sie nicht in die Steuergesetze passen. XD)
Ja, das musst du.
In § 8 Einkommensteuergesetz wird der Begriff der Einnahmen wie folgt definiert:
Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
Das heißt, ich müsste fürs Finanzamt immer aufschreiben, für welchen Wert ich gegessen habe?
Ja, da es sich dabei m.E. um steuerpflichte Einnahmen handelt, sozusagen das Entgelt für die Überlassung der Wohnung.
Nicht nur das!
Sie müssen nicht nur versteuern, sondern laufen zusätzlich noch Gefahr für die Sozialabgaben des (Mieters) Betreibers haftbar gemacht zu werden!
Lassen Sie tunlichst die Finger weg von solchen Vermietungsarten!
Ok, vielen Dank für die Infos. Dann lasse ich mir das Geld natürlich besser überweisen.
Du musst die Mieteinnahmen nicht versteuern, aber du kannst die Aufwendung für die Wohnung steuerlich nicht mehr absetzen.
Du musst die Mieteinnahmen nicht versteuern
falsch!
er muss sogar den Wert des Essens als Einnahme versteuern! (Siehe Antwort von Patrick!)
Mieteinnahmen die man nicht hat muss man nicht versteuern.
Sorry….fiktive Mieteinnahmen muss man nicht versteuern.
die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem
§ 8 EStG.
viel Spaß mit dem Finanzamt, den Prozeß, in dem du erklärst, du bekommst keine Gegenleistung, verlierst du.
zahlst du dann die Steuern, die der Fragesteller hinterzieht, für ihn?
Du hast natürlich recht, dass die Gegenleistung steuerpflichtig ist.
> der Gegenwert besteht in den Mahlzeiten
in welchen? denen, die er tatsächlich eingenommen hat? Oder denen, die einzunehmen er berechtigt ist?
Ich meine, auch wenn ich das Recht auf tägliches Essen habe, kann oder will ich das nicht jeden Tag wahrnehmen.