Keine Lohnsteuer gezahlt, Kilometerpauschale erstattet?

7 Antworten

Die anderen Angaben habe ich ganz normal gezahlt, also PV, AV, RV, Kirchensteuer und Soli.

Kann nicht sein. Wenn keine Lohnsteuer anfällt, fällt auch weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag an.

Jetzt hat mir eine Kollegin erzählt (hat im gleichen Betrieb gelernt), dass sie immer einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat und Geld zurück bekommen hat, wegen den Fahrtkosten etc. kann das sein?

Nur, wenn sie Lohnsteuer usw. gezahlt hat.

Wenn keine Lohnsteuer anfällt, fällt auch weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag an.

Hinter 'weder' sollte natürlich Kirchensteuer stehen.

Ist aber so. Auf meiner Abrechnung steht rein gar nichts von gezahlter Lohnsteuer. Und auf dem Formular welches man am Ende des Jahres erhält ebenfalls nicht. Die anderen Abgaben sind dort allerdings nicht genullt. Also habe ich diese auch gezahlt. Meine eigentliche Frage war, ob ich die Kilometer absetzen kann. Denn das hat meine Kollegin gemacht. Und sie hat im selben Betrieb gearbeitet. Also exakt das gleiche wie ich verdient, inkl. selbe Abgaben etc.

Du bekommst wenn dann nur zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Da Du keine Lohnsteuer gezahlt hast, ist da auch nichts was Du zurückbekommen könntest...

Ich wollte wissen, ob ich die Kilometer trotzdem absetzen kann. Also die Kilometerpauschale bekomme. Meine Kollegin hat das gemacht und was zurück bekommen. Ich finde dafür aber kein Formular.

@BobbyYesco333

Wovon möchtest du denn die Kilometer absetzen?

Das war meine Frage. Ich wollte nur wissen ob es dafür ein extra Formular gibt. Weil meine Kollegin mir das so erzählt hat und ich es nicht verstanden habe. Hätte ja sein können, dass das irgendwie doch möglich ist. Extra Formular, oder sowas. Aber Dankeschön für die freundliche Antwort. Wenigstens eine Person die mich nicht anschreit oder als blöd betitelt. Danke

Wie schon gesagt wurde - es kann nicht sein, dass SolZ und KiSt einbehalten worden sind, aber keine Lohnsteuer. Denn diese betragen 5,5 % SolZ / meist 9 % KiSt der Lohnsteuer. Und 5,5 % von 0 EUR sind 0 EUR. Dann solltest du mal auf den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gucken, da kann keine einbehaltene LSt drauf stehen in so einer Konstellation.

Fahrtkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Erstattet werden die Kosten allerdings nicht! Wäre auch zu schön.

Also, jetzt schreibe ich es auch noch mal. Du erhälst vom Finanzamt keine Kosten pro Kilometer zurück. Da ist anscheinend dein Denkfehler und da bist du in guter Gesellschaft, viele denken, sie bekommen vom Finanzamt die angefallenen Kosten erstattet. Das ist aber nicht so, nur überzahlte Steuer wird erstattet. Das wurde wohl auch bei der Kollegin gemacht. Dass die im gleichen Betrieb arbeitet, heißt nicht, dass sie gleiche steuerliche Verhältnisse hat wie du. Sie hat vermutlich einige Euro Lohnsteur bezahlt und erhielt davon was zurück. Wer nichts gezahlt hat, erhält nichts zurück.

Sie hat genau das gleiche verdient, die gleichen Abzüge etc wie ich. Aber ist okay. Es war nur eine Frage. Hätte ja sein können.

Du meinst, du hast keine Lohnsteuer bezahlt?

Wenn du Soli bezahlt hast, hat man dir wahrscheinlich auch - wenngleich wenig - Steuer abgezogen.

Du kannst die Formulare beim Finanzamt holen.

(Man "bezahlt" weder eine Lohnsteuerkarte noch einen Lohnsteuerjahresausgleich. Da hst du einen Denkfehler/Sprachfehler.)

Da hab ich mich vertippt. Entschuldigung. Auf meiner Abrechnung steht rein gar nichts von gezahlter Lohnsteuer. Und auf dem Formular welches man am Ende des Jahres erhält ebenfalls nicht. Die anderen Abgaben sind dort allerdings nicht genullt. Also habe ich düse auch gezahlt. Meine eigentliche Frage war, ob ich die Kilometer absetzen kann. Denn das hat meine Kollegin gemacht. Und sie hat im selben betrüb gearbeitet. Also exakt das gleiche wie ich verdient, selbe Abgaben etc.