keine Lohnsteuer bezahlt trotzdem einiges absetzen möglich?

10 Antworten

Hey,

soweit ich es in Erinnerung habe, kann man solche Dinge auch später, also wenn sie dann Lohnsteuer zahl, geltend machen. Glaube man hat dafür 3 Jahre Zeit.

Möchte mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Google das doch einfach mal, lässt sich sicher leicht finden.

Mfg

Das mit dem Flug ist Privat vergnügen, da múss man schon darlegen können warum dieser Flug absolut Notwendig war um sich für die Stelle zu bewerben.

Sie ist aus Spanien gekommen weil es dort keune Arbeit gibt gilt sowas als Notwendig

@Lisi262011

Eher nicht, sie hätte schon eine Stelle in Aussicht haben müssen.

Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde,dann kann man auch nichts von der Lohnsteuer absetzen.

Was fuer eine Frage, wie will man was erstattet bekommen (Steuerrueckerstattung!!!), wenn man keine bezahlt hat? Kann ich am Ende des Jahres eine Gaskostenrueckerstattung bekommen, wenn ich gar kein Gas genutzt und bezahlt habe?

Wer keine Steuer zahlt, muss natuerlich auch keine Steuererklaerung machen, wozu denn auch. Hoechstens, sie waere verheiratet und ihr Mann hat Steuer bezahlt, dann kann man eine gemeinsame Erklaerung machen.

Ein Flug nach Deutschland wegen Arbeitswechsel? Normalerweise kann man unter gewissen Umstaenden einen Umzug absetzen, aber sie hat ja wohl weniger ihren Umzug mit dem Flugzeug gemacht, oder? Und sie ist ja wohl eher nicht nach Deutschland gezogen, weil sie da so ein lukratives Arbeitsangebot in Form einer geringfuegigen Beschaeftigung bekommen hat, dafuer haette man sicher nicht so weit umziehen muessen, oder??? Waere daher schwer, einen beruflich notwendigen Umzug zu begruenden.

Gut also kann sie nur absetzen wenn Steuern bezahlt werden...wieso zahlt sie eig keine Lohnsteuer also ich weis das sie ab 2014 ganz normal zahlt ..woran liegt das

Im Gegensatz zu dem, was hier oft geschrieben wird, kann es sich durchaus lohnen, auch dann eine Einkommensteuererklärung zu machen, wenn man keine Steuer gezahlt hat. Wenn man nämlich mehr Werbungskosten hatte als man an Lohn bekommen hat, bekommt man einen Verlustvortrag ausgestellt, den man in den nächsten Jahren nutzen kann. Dazu muss man aber tatsächlich mehr Ausgaben als Einnahmen vorweisen können. Es reicht nicht, nur unter die Steuerfreigrenze zu rutschen, man muss tatsächlich ins Minus gehen. Das ist bei Arbeitnehmern so gut wie nie der Fall und passiert eigentlich nur bei Studenten, die hohe Aufwendungen fürs Studium haben und noch gar nichts verdienen.

Da Deine Freundin wohl alles in allem auch unter Berücksichtigung der Flugkosten wohl bei Ihrer Arbeit mehr verdient hat als sie für Umzüge und Flüge ausgegeben hat, wird sie hier aller Wahrscheinlichkeit keinen Verlust gemacht haben. Dann lohnt es sich nicht, eine Erklärung zu machen.