Keine Lohnfortzahlung trotz eingereichter Krankmeldung plus Bescheinigung des Krankenhauses?

6 Antworten

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung auszuüben.

Grundsätzlich muß der ArbG 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.

In einigen wenigen Ausnahmefällen kann der Anspruch auch Lohnfortzahlung auch wegfallen; das kann gegeben sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich bewirkt wird oder wenn es sich um Operationen handelt, die nicht medizinisch begründet sind (z. B. Schönheits-OP oder Augenlasern, damit man keine Brille mehr braucht etc.). Auch gesundheitsbeeinträchtigende Folgen solcher Eingriffe schließen den Anspruch auf Lohnfortzahlung aus.

Denn in solchen Fällen könnte der ArbN ohne diese OP weiterhin seine Arbeitsleistung erbringen.

Wenn die Augen-OP medizinsch notwendig war, dann muß auch Lohnfortzahlung geleistet werden.

Es gibt hier echt sinnvolle, aber auch richtig überflüssige Antworten, denn warum wird überhaupt geantwortet mit "...ich glaube..."? Das hilft dem Fragenden nicht weiter!Hier ein Auszug:Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung bei ArbeitsunfähigkeitIst ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er nach dem sog. Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber sein Entgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für 6 Wochen, weiter zahlt.Diese Regelung ist zwingend, d.h. von ihr kann daher vertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers (jederzeit jedoch zu seinen Gunsten) abgewichen werden.Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Dies ist insbesondere für die neueingestellten Arbeitnehmer wichtig.Nicht jede Krankheit führt allerdings gleich zur Arbeitsunfähigkeit, sondern nur solche Krankheiten, die den Arbeitnehmer daran hindern, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben. So muss z.B. eine Heiserkeit bei einem Arbeitnehmer am Montageband noch nicht zwingend zur Arbeitsunfähigkeit führen, während eine Telefonistin ihre Arbeit wohl deswegen nicht mehr verrichten kann.Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht auch nur, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Die Beurteilung, ob dem Arbeitnehmer nunmehr konkret ein Verschulden zum Vorwurf gemacht werden kann oder nicht, ist in der Praxis nicht immer einfach. Die Rechtsprechung hat hierzu zahlreiche Entscheidungen gefällt. Von einer verschuldeten Arbeitsunfähigkeit ist jedoch in der Regel immer dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer seine Gesundheit leichtfertig auf das Spiel gesetzt hat, z.B. bei Trunkenheit am Steuer, Nichtbeachtung der Gurtpflicht, Teilnahme an einer Schlägerei oder auch bei Ausübung einer besonders gefährlichen Sportart.- See more at: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html#sthash.VKnotqKB.dpuf

An und für sich kenne ich das so, das im Krankheitsfall noch 6 Wochen der Lohn fortgezahlt wird! Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse! Sofern du also alle Unterlagen eingereicht hast und noch nicht länger als 6 Wochen krank bist, solltest du meinem Kenntnisstand nach deinen Lohn bekommen!

Schau doch vielleicht noch mal in deinen Arbeitsvertrag, in meinem steht das auch explizit drin! Ich weiß nicht ob das eine gesetzmäßige Regelung ist oder ob das dem Arbeitgeber obliegt, wie er das handhabt!

Ist in der Regel Gesetz !

👍

in meiner firma werden den angestellten auch nur die stunden bezahlt, die sie tatsächlich gearbeitet haben. also: nicht gearbeitet, keine kohle!  ABER: gibt man eine AU ab, bekommt man für die tage der krankschreibung jeweils 8 stunden aufgeschrieben/bezahlt. (gleiches gilt für urlaubstage. 8 std werden bezahlt) 

Das ist aber nicht gesetzeskonform!

Im Krankheitsfall hast Du dasjenige an Entgelt weiterhin zu bekommen, was Du auch bekommen hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst!

Und im Urlaubsfall hast Du dasjenige an Urlaubsentgelt zu erhalten, was Du im Durchschnitt der vorangegangenen 13 Wochen/3 Monate erhalten hast.

@Familiengerd

genau das habe ich doch geschrieben. ein normaler arbeitstag = 8 std = 8 std bezahlu

@crazycatwoman

genau das habe ich doch geschrieben.

Nein, das hast Du nicht!

Du hast geschrieben:

in meiner firma werden den angestellten auch nur die stunden bezahlt, die sie tatsächlich gearbeitet haben. also: nicht gearbeitet, keine kohle!

- und das ist rechtswidrig! Es ist das zu bezahlen, was man auch ohne die Erkrankung erhalten hätte.

ein normaler arbeitstag = 8 std = 8 std Bezahlung

Wenn der erkrankte Arbeitnehmer "normal" tatsächlich 8 Stunden arbeitet, dann ja - davon hast Du aber auch nicht gesprochen, sondern es so dargestellt, als würden generell 8 Stunden bezahlt.

Vielleicht handelt es sich ja auch nur um ein Missverständnis/eine missverständliche Formulierung der Antwort.

Ich bin mir sicher, dass Du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast.
Ich würde Anwaltlichen Rat einholen und dann ggf. Klage einreichen.