Keine Bekleidungshilfe für Hartz4-Empfaenger, jedoch für Senioren die Sozialhilfe beziehen und im Heim leben?

6 Antworten

§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen

(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.

In der Regel wird dies nicht gemacht aus Spargründen. Das Gesetz sagt das man Kleider aus seinem Regelsatz ansparen muss.

Es besteht auch keinerlei Rechtsanspruch darauf.

Hier bist Du wohl auf die Milde und Güte der Arge angewiesen ob Sie Dir Kleidergeld oder direkt Kleider gibt. http://hartz4-forum.de/thread.php?postid=23776

Oder man fragt bei den Sozialstationen der Kirchen, dem Roten Kreuz oder auch der Heilsarmee nach. Die helfen sicher weiter.

Du bekommst bei Hartz IV den Regelsatz und damit sind alle deine Aufwendungen abgegolten.

Heimbewohner die Sozialfälle sind bekommen höchstenfalls Taschengeld und davon können sie sich keinen warmen Pullover leisten.

Ja, so gut wie kein Taschengeld, bzw. recht wenig. Kleider kommen teilweise aus der Kleiderkammer (DRK u. Ä.) oder von mildtätigen Menschen.

'(2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung ...'

SGB XII § 35 (Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen)

In Deutschland hat des Gesetzes wegen, jeder Mensch Anspruch auf Essen, Unterkunft und eine angemessene Bekleidung.

So ist es ! Für Leute die nicht unter Alg.2 fallen gilt die alte Sozialhilfe !

sie müssen Ihre Rente dem Staat überlassen und bekommen stattdessen Taschengeld !

Meine Schwiegermutter(Rentnerin) lebt seit einigen Jahren im Pflegeheim. Der Platz wird, da sie nur eine kleine Rente bezieht, vom Amt bezahlt. Dazu bekommt sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von 80 Euro. Davon muß sie sogar Medikament bis zu einer bestimmten Höhe bezahlen. Von Kleidergeld hab ich noch nie was gehört, soweit ich weiß, gibt es das auch nicht mehr.

Für Sozialhilfeempfänger im Alten-/Pflegeheim gibt es automatisch Taschengeld und auf Antrag Bekleidungszuschuss. In München sind das 95 Euro Taschengeld monatlich und 345 Euro für Kleidung pro Jahr. Die Bekleidung muss man erst mal selbst bezahlen, dann Rechnungen einreichen. Nach ca. 3 Wochen wird das Geld auf Konto überwiesen.

Bei Hartz IV gibt es kein Bekleidungsgeld.

Bei meiner Mutter wird einmal im Jahr Bekleidungsgeld gezahlt.Sie ist im Altersheim.

Ansonsten finde ich das Taschengeld zu niedrig. Überhaupt müssen wir überall zahlen,

nur für Bildung und Sozialbelange ist kein Geld da.

Gruß Peter