Keine Arbeit, muss ich mir frei nehmen?

6 Antworten

Der Arbeitnehmer hat ein Annahmeverzug. Weil Du einen Arbeitsvertrag hast und eine bestimmte Anzahl von Stunen bezahlt haben möchtest, kann der Ag nich es ndern.

Überstunden musst du abfeiern, wenn nicht genügen Arbeit da ist, um dich zu beschäftigen und dein Chef das so anordnet.

Urlaub jedoch müsstest du nur dann nehmen, wenn es Betriebsferien gibt. Dies muss bei der Urlaubsplanung (üblicherweise Anfang des Jahres) berücksichtigt werden und alle Mitarbeiter müssen während der Betriebsferien Urlaub nehmen. Die Länge darf bis zu 3/5 des Jahresurlaubes betragen.

Dies scheint bei euch ja nicht der Fall zu sein.

Dein AG darf nicht verlangen, dass du jetzt kurzfristig Urlaubstage nimmst, weil du keine Überstunden mehr hast und nicht ausreichend Arbeit anliegt. Das muss er früher planen und den Betrieb dann auch schließen.

Jetzt ist der eine Arzt im Urlaub und somit entweder vormittags oder nachmittags keine Sprechstunde und ich muss mit frei nehmen von meinen Überstunden. Ist das erlaubt?

Ja. Das hat das Bundesarbeitsgericht so mehrfach entschieden (z. B. Az. 9 AZR 433/08).

Alex

Das von dir genannte Urteil hat allerdings überhaupt nichts mit dem Fragefall zu tun!

Ergänzung:

Zwar kann selbstverständlich der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts Überstundenabbau durch Freizeit anordnen, sofern dem keine vertraglichen Vereinbarungen entgegenstehen, das hat aber angemessen/nach billigem Ermessen zu erfolgen, also unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen - und dazu gehört auch eine rechtzeitige Ankündigung.

Natürlich ist das erlaubt, sollte aber halt vorher kommuniziert werden, damit du auch genügend Überstunden oder Urlaub hast.

Falls du für die übrige Zeit auch genügend zu tun hättest (Bürokram machen, putzen...) könntest du natürlich auch arbeiten.

Aber das musst du mit deinen Chefs halt einfach besprechen.

Ja. Alternativ könnten sie deinen Arbeitsvertrag auch so gestalten, dass du in der Urlaubsphase nicht bezahlt wirst. Was ist dir lieber?