Kein Wasser/Rohrbruch Mietminderung?!

11 Antworten

Sie haben seit ca. 18 Stunden kein Wasser, da können Sie die Miete selbstverständlich nicht kürzen. Außerdem müßten Sie Ihrem Vermieter eine Frist zur Behebung des Schadens setzen. Ihr Vermieter läßt den Schaden schon beheben.. Nein, Sie können nicht darauf bestehen, daß der Vermieter einen sog. Meisterbetrieb beauftragt.

Du kannst darauf bestehen, dass der Schaden repariert wird - wen er damit beauftragt, ist Sache des Vermieters. Zur Arbeit ohne Gewerbe: du kannst den Menschen ( die Firma, den Auftraggeber) beim Zoll anzeigen, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Mal im Ernst. So etwas kann passieren und wenn es schnell vorbei ist, sollte man deswegen nicht gleich nach Mietminderung schreien. Das belastet nur das Verhältnis Mieter / Vermieter. Eine Mietminderung berechnet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und auch nach der Dauer. Angenommen, Du könntest hier um 10 % die Miete mindern, dann beziehen sich diese 10% auf einen Monat, den du dann durch 30 Tage teilen musst. Da kommt hier nicht viel bei raus. Einen Überblick über evtl. Mietminderungssätze findest Du in der DAWR Mietminderungstabelle. http://mietminderungstabelle.info Ich hoffe, dass der Schaden bald behoben ist, und Du nicht mindern musst.

Naja, ein bisschen Zeit für die Reparatur musst du deinem Vermieter schon geben. Du kannst ihn ja anrufen und fragen, ab wann du wieder mit Wasser rechnen kannst. Für den Rohrbruch kann er erstmal nix und er kümmert sich ja darum, dass er repariert wird. Wenn der polnische Arbeiter ohne Gewerbe den Schaden reparieren kann, was interessiert dich sein Gewerbe?

Wenn er schwarz arbeitet, kannst du ihn anzeigen.

Nimm mal einen 10-Liter-Eimer oder 2 und hol dir von einem Nachbarn, bei dem noch Kaltwasser läuft, mal 20 Liter für WC und Kochen.

Morgen sieht alles anders aus.

In diesem Sinne wünscht maratonga

mann sollte es nicht immer gleich übertreiben wollen

Bei einer Havarie wie dieser hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung. Dein Vermieter hat die Reparatur schließlich schnellstmöglich beauftragt. Und wem er den Auftrag erteilt, ist seine Sache, solange das Ergebnis den gewünschten Erfolg bringt.

Etwas anderes wäre ein Havarie an Gasleitungen - da sollten wirklich nur Fachfirmen Hand anlegen.