Kein Warmwasser im Bad, darf ich kündigen?

13 Antworten

Mängel berechtigen grundsätzlich nicht zu Kündigung, sondern Mängelbseitigungsverlangen.

Allerdings nicht für diejenigen Unzulänglichkeiten, die bei Besichtigung oder Mietvertragsschluss bekannt waren, also den "schlimmen Zustand", den man kannte oder kennen konnte. Auch unrenovierte Wohnungen darf man vermieten, selbst renovierungsbedürftige, solange man dann keine zusätzlichen Schönheitsrepararturen währen der Mietzeit beansprucht.

Hingegen: Der Vermieter hat eine Warmwassertemperatur von mind. 40°C ganzjährig bereitzustellen. Dazu fordert man ihn unter Fristsetzung von 14 Tagen auf und kündigt an, dananch einen Handwerksbetrieb mit Mängelbeseitigung zu beauftragen, dessen Rechnung man mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet.

Das man sein Warmwasser durch Zumischen von kaltem zu warmen aus entsprechenden Zweiwege-Armaturen zapfen kann, ist hingegen kein Mangel.

G imager761



Kann es sein, dass einfach nur die Warmwasserzuleitung in Deine Wohnung abgedreht ist?

Ansonsten hast Du jetzt nur die Möglichkeit, die Mängel dem Vermieter mitzuteilen und um Abhilfe zu bitten. Falls er Zicken macht, am besten gleich schriftlich.

Die Möglichkeit, Warmwasser zu erhalten ist Standard in deutschen Mietwohnungen. Somit umgekehrt das Nicht-Vorhandensein ein Mangel. Wie ist es in den anderen Wohnungen des Hauses?

Schlußendlich ergibt sich zunächst das Recht zur Mietminderung und wenn trotz Fristsetzung keine Besserung eintritt, auch das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund.

Danke für die Info. In der Küche gibt es Warmwasser und in allen anderen Wohnungen auch. Das Problem gibt es nur im Bad. 

Die Möglichkeit, Warmwasser zu erhalten ist Standard in deutschen Mietwohnungen. Somit umgekehrt das Nicht-Vorhandensein ein Mangel. Wie ist es in den anderen Wohnungen des Hauses?

Ein Mangel?

Standard auch bei einem sehr alten Haus?

Wir haben in den Wohnungen in der Küche kein Warmwasser und kein Mieter hat sich bisher beschert.

Sie müssen halt ein Untertischgerät kaufen.

Wir haben dieses Jahr zwei Wohnungen neu vermietet und die Wohnungen waren trotz des "Mangels" ganz schnell vermietet.


@johnnymcmuff

Mit "Die Möglichkeit, Warmwasser zu erhalten" meine ich selbstverständlich nicht zwingend eine zentrale Warmwasserversorgung, aber auf jeden Fall die Möglichkeit, Warmwasser so zu erwärmen, dass es warm aus einer Leitung kommt und man nicht bspw. erst mit Wasserkocher oder am Herd erst mühsam Warmwasser zubereitet, um es dann im Bad zu verwenden.

"Sie müssen halt ein Untertischgerät kaufen."

Das meine ich u. a. auch damit, dass bei Nichtvorhandensein einer zentralen Warmwasserversorgung wenigstens die Möglichkeit dafür vorhanden sein muss, was beispielsweise eine entsprechend abgesicherte Steckdose in dem betreffenden Raum voraussetzt.

Also bei Untertischgerät auch eine Steckdose unterm Tisch und bei einem Elektroboiler oder Durchlauferhitzer für die Dusche auch einen elektrischen Anschluss dafür.

Zustimmung?

Auch wir haben im Bestand Wohnungen, die nicht mit zentraler Warmwasserbereitung versorgt sind. Da gibt es die Untertischgeräte und im Bad Boiler.

Im übrigen, auch das sei der Fragestellerin gesagt, ist eine zentrale Warmwasserversorgung nicht immer das beste, was es gibt.

1. wird für die zentrale Warmwasserbereitung und Bereithaltung sehr viel Energie verschwendet

2. Hygienischer ist es, wenn Wasser erst unmittelbar vor dem Gebrauch erwärmt wird und nicht schon immer stunden- oder gar tagelang in einer Leitung steht. Ein Installateur-Meister sagte mir erst kürzlich, dass man auch im Neubau von größeren Mehrfamilienhäusern aufgrund des Legionellenproblems wieder dazu übergeht, das Warmwasser erst in den Wohnungen zu erwärmen.

@johnnymcmuff

Wenn die Wohnung ohne Warmwasseraufbereitungsmöglichkeit ist, ist die Wohnung ja auch entsprechend billig. (nicht sanierter Altbau) Hier ist ja die Anlage vorhanden. Dann muss sie auch funktionsfähig gehalten werden.

Hallo! Ich bin gestern in eine Wohnung eingezogen. Es gibt einige Mängel auf die ich vorher nicht hingewiesen wurde und die Wohnung ist in einem schlimmen Zustand.

Wenn die Wohnung in einem schlimmen Zustand ist, warum mietet man sie dann?

Falls das vorher nicht zu sehen war, weil der Vormieter noch da wohnte, dann hätte man das spätestens bei der Übergabe gesehen und bemängelt.

Worum es mir aber hier geht ist das Warmwasser. Im Bad gibt es am Waschbecken überhaupt kein Warmwasser. Man kann den Hahn auf und zu machen, aber keine Temperatur ändern.

Ist unter dem Waschbecken eine Halterung für Warmwasserboiler?

Wir vermieten z.B. die kein Warmwasser in der Küche haben und der Mieter muss sich ein Untertischgerät kaufen.

In der Dusche wird das Wasser auch nicht richtig warm, es bleibt nur lauwarm, aber nicht warm genug zum duschen. Bis es lauwarm wird dauert es sogar schon ewig. 

Mängel per Einwurfeinschreiben melden und unter genauer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.

Für mich ist sicher, dass ich ausziehen will, mein Problem ist aber, dass es im Mietvertrag eine Klausel gibt, die besagt, dass ich 1 Jahr nicht kündigen darf (jetzt weiß ich auch wieso...).

Ist es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht?

Habe ich unter diesen Umständen das Recht zu kündigen?

Leider nein.

LG

johnnymcmuff

Wenn in der Wohnung etwas nicht funktioniert, hast du das Recht auf Nachbesserung. Du musst dem Vermieter SCHRIFTLICH einen festen Termin setzen. Lässt er bis dahin den Mangel nicht beseitigen, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit den nächsten fälligen Mieten verrechnen.

Erst wenn das unmöglich sein sollte, hast du ein Recht, "mit besonderem Grund" zu kündigen.

die Kosten mit den nächsten fälligen Mieten verrechnen.

Nein! Erst im / ab übernächsten Monat zulässig

Hast du denn die Wohnung nicht angeschaut, bevor du den Mietvertrag unterzeichnet hast? Wie es denn möglich, dass man einzieht und plötzlich so viele Mängel da sind, die einem bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind?

Bzgl. des Wassers: Ist das Warmwasser vll. abgestellt? Das machen sie manchmal beim Umzug, dass Warmwasser und Strom abgestellt werden. Und wie genau wird dein Wasser erhitzt. Es wird ja nicht so sein, dass es kein warmes Wasser gibt. Evtl. ist da was kaputt. Mangel schriftlich und nachweislich melden, Frist setzen, Miete mindern. 

Wenn die Klausel für den Kündigungsverzicht gültig ist, dann wird es tatsächlich schwer, aus der Wohnung rauszukommen. Du kannst allerdings den Vermieter fragen, ob er sich darauf einlässt, dass du Nachmieter suchst. Das kann allerdings er entscheiden. Er muss das nicht machen, selbst wenn du 1000 Nachmieter bringst. Er kann auch entscheiden, ob er die vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert.

Ich weiß natürlich nicht, was es da sonst noch für Mängel gibt, aber ich würde erst mal versuchen, dass mit dem Wasser zu ändern, bevor ich alles hinschmeiße.

Alles Gute