Kein Warmwasser- Miete kürzen?

9 Antworten

Nein, so eine kurzfristige Störung für 1 Tag gibt keine hinreichende Grundlage für eine Mietminderung, auch wenn es natürlich ärgerlich ist, dass man anscheinend vergessen hat, an den Heizölstand zu denken.

Hm miete kürzen? Das ist käse. Das das öl ausgeht, kann schon mal passieren. Ich würde mir deswegen keinen stress mit dem vermieter machen. Denke mal positiv: er macht das bestimmt nicht mit absicht.

Kein Warmwasser- Miete kürzen? In meiner Mietswohnung gibt es heute kein warmes Wasser. Angeblich wird morgen das Öl nachgefüllt. Ich kann nicht mal duschen. Kann ich deswegen die Miete kürzen? Und wenn ja um wie viel?

Das kann eine Mietkürzung von 10-20% sein.

Für 2 Tage wären das z.B. bei einer Miete von 700 € ein Betrag von 9,33 €.

Reich werden Sie dadurch nicht, aber vielleicht reichlich Ärger bekommen mit dem Vermieter.

MfG

johnny

Ein kurzfristiger Ausfall der Heizung bzw. Warmwasser von 1 Tag berechtigt nichtmal dem Grunde nach zur Mietminderung.

@TETTET

Ganz einfach, weil es dazu Urteile zuhauf gibt.

Beispiel:

Ein kurzfristiger Heizungsausfall an einzelnen Tagen reicht nicht für eine Mietminderung, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 3 U 10/07).

@ImmoprofiJL

Da brauchst du aber ein Urteil, welches deine Ansicht stützt. Das angeführte tut das nicht. Es verneint den Mietminderungsanspruch aufgrund mangelhafter Darlegung des Ausfalls. Nicht wegen kurzer Zeiträume. Das Gesetz spricht auch nicht über Zeiträume. Du liegst also immer noch daneben.

@TETTET

Ich hab nur kurz gegoogelt und das erste angesprochene Urteil ohne tiefere Prüfung kopiert. Daneben liege ich nicht, wie gesagt, entsprechende Urteile kann man zuhauf über google finden.

Von 12 Jahren praktischer Erfahrung, die ich damit habe, mal abgesehen.

@ImmoprofiJL

Dann verlinke doch mal eines dieser Urteile. Ich finde keines. Ist auch logisch, es gibt sie ja auch nicht, da sie dem Gesetz widersprechen würden. Deine praktische Erfahrung widerspricht diesem auch.

@TETTET

Och Mensch ... :D

Bei unerheblichen Mängeln darf Ihr Mieter nicht mindern. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt dazu: „Ein unerheblicher Mangel liegt vor, wenn er leicht erkennbar ist und er schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann“ (BGH, Urteil v. 30.06.04, Az. XII ZR 251/02).

Das müsste beispielsweise passen, Quelle http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/unberechtigte-mietminderungen-wehren-sie-sich-5267.html

Ist da etwas verschachtelt im Urteil in einem anderen Gesamtzusammenhang mit verbaut, entspricht aber der Realität. Und in der Praxis ist es genauso.

@ImmoprofiJL

Dein Link führt irgendwie zu gar keinem Urteil. Da es die aber doch zu Hauf gibt müsstest, müsstest du doch zumindest eines, das deine Ansicht stützt, verlinken können. Fehlendes Warmwasser ist eben kein unerheblicher Mangel im 21. Jahrhundert. Zudem spricht der BGH eben von der Art des Mangels und nicht von der Länge der Zeit, die dieser besteht. Insofern taugt auch dieses Urteil nicht, um deine (falsche) These zu belegen.

@TETTET

@ Immoprofil:

entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 3 U 10/07).

  1. Einzelurteil.

  2. Kein BGH-Urteil

Ein anderes Grericht in einervanderen statt, kann anders entscheiden.

@johnnymcmuff

Zudem war wie schon geschrieben das Urteil nicht mit der Dauer begründet. Es steht ja auch im Gesetz nichts von Dauer. Aber der Pseudoprofi stellt des Öfteren Behauptungen auf, bei denen er sich auf obskure Erfahrungen beruft, die er aber bei Nachfrage nicht belegen kann.

Nein kannst du nicht. Mit solchen Störungen musst du rechnen. Deine Miete müsste sowieso schon extrem hoch sein das sich die Kürzung überhaupt lohnt. Solange du keine Luxuswohnung hast werden das vielleicht 3€ sein

Ich weiß zwar nicht wie viel Miete du bezahlst oder wie groß deine Wohnung ist aber mehr als 2-3 € werden als Minderung dafür wohl kaum in Betracht kommen.

Kalt duschen hat auch manchmal was, dann fühlt sich das Bett gleich noch wärmer an.