Kein Warmes Wasser. Vermieter sagt, Wartung der Therma sei nicht seine Verantwortung, weil nicht im Mietvertrag. Stimmt das so?

9 Antworten

Das ist durchaus möglich, dass jeder Mieter für die WARTUNG seiner in der Wohnung liegenden Therme verantwortlich ist.

Fällt das Gerät aus, ist aber eine REPARATUR erforderlich. Diese geht zu Lasten des Eigentümers der Anlage.

Stellt sich natürlich heraus, dass die Reparatur nur deswegen erforderlich ist, weil die Wartung über einen längeren Zeitraum vernachlässigt wurde, kann auch die Reparatur zu Lasten des Mieters gehen.

Da liegt dein Vermieter aber völlig falsch ! Das nennt sich Dezentrale wasserversorgung durch Strom ! Da der Boiler deinem Vermieter gehört ist er auch für die Wartung und nutzungsgemäßen gebrauch zuständig ! Mfg. Von auch Vermieter

Steht im Mietvertrag etwas von Wartung der Therme ?

@schoschi06

Du darfst davon ausgehen, dass es sich um eine Gastherme handelt. Das Gezerre um die Wartung deutet darauf hin.

@Gerhart

Wenn wir eine Antwort bekämen wüßten wir mehr ! Kann auch ein Vermieter sein der jetzt die A. Karte hat !

@schoschi06

Es handelt sich um eine Gastherme. und ich bin gerade unsicher, ob ich oft genug für die Wartung gesorgt habe. In meiner alten Wohnung war dafür der Vermieter verantwortlich

@22question

Steht nun irgendetwas über Wartung im Mietvertrag ?

@schoschi06

ich suche den jetzt heraus und schreibe dann wieder. Mein Vermieter war gerade hier, meinte, ein Notdienst sei ihm zu teuer und dass das doch eine gute Abhärtung für einen Informatiker sei....ich bin echt auf 180

@22question

Lesen hilft. Es ist durchaus üblich, die Wartung der Einzelthermen mietvertraglich dem M aufzuerlegen. Grund: Die meisten VM haben kein Lust, sich mit Terminabsprachen herumzuschlagen, unterschiedliche Kosten zu erklären, wonach sie bei Mieter A mit Brennraumreinigung  67,98 EUR kostet während Mieter B nur 49,95 EUR für Prüfung und Verschließteil zahlt, die Kosten monatelang vorzulegen oder individuell in der jeweiligen BK-Abrechnung zu erfassen.
Das ist zulässig und daher nicht zu beanstanden. Aber Unkenntnis schützt eben nicht von Rechtsnachteilen, wenn die ungepflgte Therme ihren Betrieb einstellt, ohne dass der Vermieter dies wußte und rechtzeitig verhindern konnte: Ignorantia legis non excusat.

die Wartung der Therma stehe nicht im Mietvertrag und sei meine Verantwortung

Da schießt sich dein Vermieter aber grad selbst ins Bein. Wenn die Wartung der Therme mietvertraglich nicht geregelt ist und somit dem Mieter übertragen wurde, liegt die Verantwortung für die Wartung beim Vermieter. Punkt.

Also nochmal aufmerksam den Mietvertrag lesen bevor man tätig wird.

Der Vermieter hat die Wartung nun verbal auf den Mieter übertragen?

@Gerhart

Nachträglich für die letzten Jahre?

Bei uns ist es so:

Die Wartung muss man zwar selbst bezahlen - aber der Vermieter gibt den Autrag dafür an eine Firma weiter.

Du kannst doch nicht wissen, wann das nötig ist.

Hier steht der Vermieter in der Pflicht die Therme instandsetzen zu lassen. Die Wartungsfrage ist im Kanon der Betriebskosten des Mietvertrages geregelt. Fehlt die Vereinbarung, dann ist auch hier der Vermieter zuständig und hat die jährliche Wartung auf seine Kosten auszuführen zu lassen.

Du hast den Vermieter schriftlich und nachweisbar zur Behebung des Mangels unter kurzer Fristsetzung aufgefordert. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist  gehst du in die Ersatzvornahme, beauftragst einen Heizungsinstallateur mit der Reparatur, die Kosten bezahlst du und erklärst die Aufrechnung mit der Mietzahlung April 2016. Einen Dauerauftrag für die Mietzahlung solltest du daher zunächst stornieren.