Kein Urlaub wenn dieser sich mit Feiertagen überschneidet?
Hallo,
meine Mutterarbeitet in einem Friseursaloon in diesem gibt es wohl die Regelung das Urlaub sich nicht mit Feiertagen überschneiden darf.
Meine Mutter wollte ihren Urlaub nächstes Jahr im Mai nehmen dies würde sich mit Christi Himmelfahrt überschneiden der Chef hat den Urlaub nicht genehmigt.
Nun meine Frage ist solch eine Regelung rechtens ? Ich bin nicht sicher ob in ihrem Vertrag etwas darüber steht allerdings hängt wohl im Pausenraum ein Schreiben welches auf dieses Thema eingeht.
Heute war wohl Versammlung Chef + Mitarbeiter meine Mutter hat dem Chef dann gesagt das sie ihren Urlaub trotzdem im Mai nehmen wird, nicht umbedingt gut dies so Direkt zusagen aber kann der Chef sie aufgrund dieser Aussage mündlich kündigen.
Er hat wohl gesagt : er kann ihr nicht mehr vertrauen weil sie gesagt hat das sie den urlaub trotzdem nehmen wird und aufgrund dessen das sie den urlaub trotzdem nehmen wird kündigt er sie.
nun denke ich mir aber das das nicht so einfach ist denn etwas sagen und etwas machen sind ja doch zwei verschiedene paar schuhe vielleicht besinnt sie sich ja in ein paar tagen zb und nimmt den uraub doch nicht dann wäre die kündigung doh unrechtens.
Danke für eure hilfe
3 Antworten
Eine Kündigung muss schriftlich sein. Solange sie keine hat, ist sie nicht gekündigt, also auf jeden Fall weiter zur Arbeit gehen.
Eigenmächtig Urlaub antreten, geht nicht. Das wäre auf jeden Fall ein Kündigungsgrund.
Ich denke schon, dass der Chef zu bestimmten Zeiten eine Urlaubssperre verhängen darf.
Ist denn in der Zeit vermehrt viel los?
Da sind doch immer Kommunionen, Konfirmationen, Hochzeiten sind in der Zeit bestimmt auch beliebt, da rennen alle zum Friseur.
Ich hab zB zwischen Januar und April Urlaubssperre, wegen Jahresabschluss. Einzelne Tage ja, aber keine Woche.
Ich würde ein normales Gespräch empfehlen. Warum muss deine Mütter unbedingt im Mai Urlaub haben?
Vielleicht kann man sich einigen.
Das Schreiben, mit dem diese Regelung bekanntgegeben wurde, wäre ja mal interessant. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür sicherlich nicht. Es ist doch sogar weit verbreitet, dass man Ulaub mit den Feiertagen verbindet. Und ich sehe nicht, wieso dem Betrieb damit ein Nachteil entstehen sollte.
Allerdings kann deine Mutter sich auch nicht eigenmächtig den Urlaub genehmigen. Hat sie ja auch noch nicht getan, daher sehe ich auch noch keinen Grund für eine Kündigung. Vielleicht kann sie ja nochmal mit dem Chef reden und sich vorher auch mit den anderen Kollegen abstimmen. Denn auch diese könnten den Sinn dieser Regelung ja mal hinterfragen.
Arbeiten geht sie aufjedenfall weiter bis sie Schriftlich etwas in der hand hat.
Das dies ein Kündigungsgrund ist, ist mir Bewusst und ihr auch aber ist die Aussage ebenfalls ein Kündigungsgrund ? Das kann ich mir schwer vorstellen.
Die Urlaubssperre ist über das ganze Jahr verhängt zumindestens vor den Feiertagen ob nur ein oder mehrere Tage im vorraus kann ich zurzeit nicht sagen.
Sie hat einen Freund mit diesem möchte sie gerne in den Urlaub fliegen.
Es Gibt noch Kollegen welche Kinder haben diese dürfen vorrangig Urlaub in den Sommerferien und den anderen Schulferien nehmen was auch inordnung ist aber dann Stellt sich mir die Frage nach abzug der Schulferien und der Feiertage was bitte bleibt dann ürbig für die anderen die die keine Kinder haben ? Ich würde nicht gerne im November oder Dezember in den urlaub fliegen zumindestens nicht umbedngt in Europa.
So viele Feiertage sind ja nun auch nicht im Jahr.
Wie gesagt, da hilft eigentlich nur ein Gespräch.
Das Argument, dass sie ja auch nicht in den Ferien frei machen kann, hilft da sicherlich.
Mal abgesehen davon, wer macht schon gerne in der Zeit frei, wenn man nicht muss. Ist is alles teurer.
Dann doch lieber die 2 Wochen vorher oder nachher.
Das sollte trotz Feiertage drin sein.