kein übergabe protokoll

3 Antworten

Was bitte wurde vereinbart und wird jetzt nicht umgesetzt? Merke: Ein Vermieter hat Anspruch lediglich auf Ersatz seines Schadens und nicht auf Übernahme seiner Kosten und Lasten. Zudem verjährt sein Anspruch ab Schlüsselrückgabe in 6 Monaten. Binde ggf. die Haftpflichtversicherung ein, die ja solche Schäden dann ordnet.

Sofern du nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Reparturen durchführst, kann er deine Kaution einbehalten, wie es dem Reparaturaufwand eines Fachbetriebes entspricht (Kostenvoranschlag).

Wenn die Kaution nicht ausreicht, auch mehr fordern.

Das Geld kann er dann natürlich auch dem Nachmieter zur Verfügung stellen. Der muss dir allerdings Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

G imager761

kann er aber der nachmieter soll dir das schriftlich geben das er das übernimt

weiß ja auch nicht wie teuer das wird mietsicherheit ist ja auch für nachzahlung in der nebenkostenabrechnung gedacht