Kein telefonanschluss in Mietwohnung

7 Antworten

Nein, der Vermieter muss nicht für Dinge Sorge tragen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind. Hier genügt ein Blick in den MV oder das Übergabeprotokoll. Auch, wenn der Telefonanschluß Teil des MV sein sollte, haben SIe nicht die Möglichkeit einer außerordentl. Kündigung. Es würde sich dann um einen Mangel halten und danach ist entsprechend zu verfahren. MfG

ist der vermieter verplichtet einen telefonanschluss zu stellen

Nein, das ist er nicht, er muss lediglich die fachgerechte Verlegung durch Dich dulden...

gibt es mir das recht fristlos oder auserhalb der frist zu kündigen

Nein, daher auch das nicht...

Steht im Mietvertrag, dass ein Telefonanschluss vorhanden ist? Wenn nicht, dann muss der Vermieter auch keinen zur Verfügung stellen!

So einfach ist die Sache nicht, sofern bei Besichtigung keine Tel.-Dose vorhanden war ist es nicht Sache des VM dafür nachträglich zu sorgen.

Ist ja die Frage, ob du irgendwo eine Telefondose in der Wohnung siehst. Wenn ja, dann brauchst du den VM nicht für eine Anmeldung. Wenn nein, kriege heraus, ob früher eine drin war. Du hast doch Nachbarn, haben die auch kein Telefon?