Kein neuer Mietvertrag wegen zu geringem Einkommen?

9 Antworten

Du stehst im Mietvertrag als Mieterin und bezahlst die Gesamtmiete. Der Vermieter wird die Bürgin nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Die Bürgin kann selbst nicht aus der Bürgschaft aussteigen. Dein Freund als Untermieter kann ordentlich mit Dreimonatsfrist schriftlich kündigen. Solange du die Gesamtmiete allein stemmst, kann dir der Vermieter nichts. Da spielt es überhaupt keine Rolle, welche Ansichten der Vermieter über Mietanteile bei den Ausgaben deines Haushaltes hat.

Hier wurde nur diesen Menschen nur heißer Dampf produziert.

Ich weiß nicht in welcher Stadt du wohnst, aber 800,-€ für eine Single Wohnung ist recht viel. Kannst du aus dem Mietvertrag raus und dir etwas preiswerteres suchen?

Das du nicht raus möchtest ist eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die Gefahr der Überschuldung, weil du kein Geld mehr für das restliche Leben pro Monat hast.

Dein Objektverwalter macht es sich ein wenig zu einfach.

Es ist zwar durchaus seriös, wenn der Vermieter das Einkommen berücksichtigt und nur dann vermietet, wenn sichergestellt ist, dass der Mieter die Miete auch dauerhaft zahlen kann.

Hier besteht jedoch bereits ein rechtkräftiger Mietvertrag. Inwieweit der nun mit dir als neuer Mieter erneuert wird oder ob du einen Anspruch auf Verbleib in der Wohnung hast, zumindest bist du etwas anderes gefunden hast, würde ich an deiner Stelle mit dem Mieterverein besprechen.

Wenn es die baulichen Begebenheiten zulassen, kannst du z.B. ein Zimmer an einen Untermieter vermieten um die Mietzahlungen gewährleisten zu können.

Die Kaution scheint mir mit 1000,- EUR ein wenig mager. Eine Kaution kann jedoch auch in Monatsraten gezahlt werden.

Sollte es da Probleme geben, wäre dieses Angebot eventuell eine passende Alternative:

https://kautionsfrei.de/?gclid=Cj0KCQiAnuDTBRDUARIsAL41eDrmMCzg0XaLTUIUoIaUk3ZASHSzX9lkM4bSIhZ1f5_6aPKIEpWa36caAgwREALw_wcB

Tipp: Wenn du die Konditionen nicht 100 %ig verstanden hast, erkundige dich lieber vorher bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterverein. Und natürlich solltest du die Kontaktmöglichkeiten des Anbieters nutzen.

DU HAST AUCH EINEN GESETZLICHEN ANSPRUCH AUF WOHNGELD

Wohngeld steht jedem zu, der einen Anspruch hat. Hierbei handelt es sich nicht um Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe.

Auf der folgenden Seite findest du neben Allgemeinen Informationen auch einen sog. "Wohngeldrechner".

Hier tippst du deine Daten wie Miete und Einkommen ein und erhältst Auskunft über zu erwartende Wohngeltunterstützung.

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Bevor du mit dem Vermieter sprichst, solltest du diese Möglichkeit prüfen. Wohngeld und Untervermietung dürften die Mietzahlungen doch wohl gewährleisten - oder?

Das Problem ist allerdings: Du hast keinen Rechtsanspruch gegen den Vermieter um in der Wohnung bleiben zu können.

 Der verbleibenden Partei steht im Notfall das Zwangsmittel der Räumungsklage zur Verfügung.

Wenn du nicht ausziehst, muss der Vermieter dich ggf. durch eine Zwangsräumung rausklagen. Das ist rechtlich so geregelt.

Eine Räumungsklage zieht sich aber gerne bis ein Jahr hin. Und natürlich würde sich das Gericht auch deine Meinung anhören.

Sollte es dir gelingen monatlich die Miete pünktlich zu bezahlen, kannst du bereits über einen längeren Zeitraum nachweisen, dass du sehr wohl in der Lage bist die Miete dauerhaft pünktlich zu zahlen.

Die Chancen, dass man sich vor Gericht einigt und der Vermieter auf Räumung verzichtet, stehen dann nicht schlecht. Begründen kann er die Räumungsklage jedenfalls nicht mehr nachvollziehbar.

Aber auch das solltest du unbedingt mit den Leuten vom Mieterverein besprechen.

Allgemeine Informationen zur Rechtslage findest du hier:

https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/85-die-wohn-oder-lebensgemeinschaft-loest-sich-auf-wie-kuendigen.html

Und hier noch mal ein Link zum Mieterbund

https://www.mieterbund.de/startseite.html

Ich nehme mal an, dass es auch eine Kündigungsfrist gibt, dir also noch etwas Zeit bleibt um dich entsprechend vorzubereiten.

Mein Tipp: Nichts unterschreiben, wenn du nicht die Folgen abschätzen kannst.

Wer nichts weiß, muss glauben was andere erzählen.

DESHALB UNBEDINGT TERMIN BEIM MIETERVEREIN MACHEN !

Viel Erfolg !!

Hey CanigirlPo

Meine Frage an euch: Lohnt es sich, persönlich mit dem Vermieter zu sprechen um Ein- und Ausnahmen vorzulegen und quasi zu beweisen, dass ich zahlungsfähig wäre..

Aber du bist doch nicht zahlungsfähig:

Heute habe ich mit dem Objektverwalter gesprochen, der mir mitteilte, dass ich, wenn ich keinen Bürgen finde, ein Mindesteinkommen von 2400,- benötige (Miete 800,- EUR; seiner Meinung nach soll die Miete nur 1/3 des Nettoeinkommens betragen) Diese Summe ist für mich unmöglich aufzubringen, genau so wie einen passenden Bürgen. 

Ganz offensichlich übersteigt die Wohnung deine finanziellen Möglichkeiten und das ist keinem Vermieter zuzumuten.

Hallo LouPing, ich denke schon, dass ich zahlungsfähig wäre, nur würde die Miete nicht 1/3 meiner Ausnahmen ausmachen sondern eher die Hälfte. Das ist aber heutzutage Gang und Gebe. Ansonsten fallen die üblichen Kosten für Strom, Parkplatz etc. an, aber die Krippe wird z.B. geteilt. Also würde ich jeden Monat ca. 400,- EUR für mich übrig haben.

@CaNigirlPo

Das möchte der Vermieter mittels Nachweis belegt haben.

400 Euro für dich+Kind? Das ist sehr knapp bemessen!

@CaNigirlPo

Ich denke, Du gehst erstmal zu einer Sozialberatungsstelle und zum Jugendamt und erkundigst Dich über Deine Rechte. Und dann wirst Du für wenige Euros Mitglied beim Mieterbund und lässt Dich wegen der Wohnung beraten.

Wenn Dein Freund die Hälfte der Kosten für die Kinderkrippe übernimmt, dann ist er offenbar der Vater Deiner Kinder - dann muss er Dir weit mehr zahlen!

Herzchen, Du hast die Wahl, Dir die Wohnung mit jemand anderem zu teilen - dann kannst Du nochmal mit der Hausverwaltung reden, ob Du sie übernehmen kannst - oder Dir eine kleinere zu suchen, die Du Dir locker leisten kannst.

Dein Ex haftet als Mieter für die Miete, solange die Wohnung nicht geräumt ist, bezw. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Rechtlich gesehen bist Du nur Untermieterin.

Überzogene Ansprüche auf Kosten andrer Leute zu stellen, geht garnicht.

Wo bitte schön stellt diese FS überzogene Ansprüche? Wo will sie auf Kosten Dritter leben?

Lesen wäre angebracht, bevor man derartig unangemessene Antworten von sich gibt.

@wilees

Eine für die eigenen Verhältnisse viel zu teuere Wohnung behalten zu wollen, ist ein überzogener Anspruch. Andre müssen sich bei einer Trennung auch ne bescheidenere Bleibe suchen...

@dichterseele: Lieben Dank für deine Antworten. Wir stehen beide im Mietvertrag. Rechtlich gesehen bin ich, nur mal so, auch die Hauptmieterin. Überzogene Ansprüche meinerseits sind natürlich deine persönliche Meinung, nur wäre es vorher offensichtlich förderlich zu wissen, dass hier 2 Kleinkinder mit ihm Spiel sind, die meiner Meinung nach ein eigenes Kinderzimmer haben sollten, bevor man beginnt zu werten.

@CaNigirlPo

Sind es Deine oder Eure gemeinsamen Kinder?

@CaNigirlPo

Das hättest Du mit reinschreiben sollen. Ein größeres Kinderzimmer für beide reicht übrigens. Ist Dein Ex der Vater? Dann hätte er finanzielle Verpflichtungen Dir und den Kindern gegenüber.

@wilees

Es sind unsere gemeinsamen Kinder

@CaNigirlPo

Dann muss der Kindsvater mehr löhnen! Lass Dich von Fachleuten beraten!

Du hast mehr Ansprüche, als Du weißt. Und für einen Mann mit hohem Verdienst ist es absolut schäbig, die Mutter seiner kleinen Kinder in der Tinte sitzen zu lassen. Wieso hast Du ihm überhaupt einen Teil der Miete bezahlt, wenn Du soviel weniger verdienst?

Aber ihr Mädels seid selbst schuld, wenn ihr euch auf wilde Ehen einlasst und ohne Absicherung Kinder in die Welt setzt.