Kein Konto - Nur Vollmacht. Trotzdem pfändbar?

2 Antworten

Wenn auf dieses Konto mtl. Geld für Dich eingeht wie Gehalt, Lohn, Rente, HARTZ 4 usw. mußt Du es angeben, hast Du nur die Vollmacht, daß Du an das Konto heran kannst, und das Geld gehört nur Deiner Frau, brauchst Du es nicht als Deines mit angeben.

Du mußt euer ganzes Vermögen angeben, dazu zählt auch das Konto Deiner Frau. Da ihr verheiratet seid muss auch Deine Frau für Schulden, die während der Ehe entstanden sind , aufkommen. Oder habt ihr eine Gütertrennung ???