Kein Konto - Nur Vollmacht. Trotzdem pfändbar?
Ich streite mich gerade mit einem Kollegen...daher bitte ich euch um Hilfe! =)
Ich habe einen Termin beim Gerichtsvollzieher um die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ich besitze kein Konto. Meine Frau hat ein Konto für welches ich eine Vollmacht habe.
Muss ich dieses Konto bei der EV angeben? Kann dieses denn gepfändet werden? Ist ja nicht meins.
Freue mich über eure Meinungen.
Gruß!
Pinstripe
2 Antworten
Wenn auf dieses Konto mtl. Geld für Dich eingeht wie Gehalt, Lohn, Rente, HARTZ 4 usw. mußt Du es angeben, hast Du nur die Vollmacht, daß Du an das Konto heran kannst, und das Geld gehört nur Deiner Frau, brauchst Du es nicht als Deines mit angeben.
Du mußt euer ganzes Vermögen angeben, dazu zählt auch das Konto Deiner Frau. Da ihr verheiratet seid muss auch Deine Frau für Schulden, die während der Ehe entstanden sind , aufkommen. Oder habt ihr eine Gütertrennung ???