Kein GEZ für Zweitwohnung?

4 Antworten

Da habe ich wohl doch die falsche Antwort gegeben, sorry. Richtig ist es so:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Dann auf: "Wohngemeinschaften und Untervermietung" klicken.

[quote]Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften und Untervermietung.

Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.Das gilt auch, wenn die Wohnung untervermietet ist. Auch wenn der Hauptmieter nur melderechtlich in der Wohnung gemeldet ist und nicht ständig dort wohnt, regeln Hauptmieter und Untermieter untereinander, wer die Wohnung auf seinen Namen anmeldet.

[/quote]

Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Es nützt also nichts, wenn du jetzt die Wohnung deiner WG als Zweitwohnsitz deklarierst.

Wenn du jetzt der Zahler für die WG bist, hast du gegenüber deinen Mitbewohnern einen anteiligen Ausgleichsanspruch. Wenn ihr also zu dritt seid, muss jeder dir pro 3 Monate einmal 17,50 € zahlen. Das ist ausdrücklich so gesetzlich geregelt: § 2 Abs.3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 426 BGB. Sonst wäre es ja ungerecht, wenn nur du für die Wohnung allein zahlen müsstest.

GEZ gibt es nicht mehr. Die Zahlung von Rundfunkgebühren ist neuerdings personengebunden, bezieht sich also nicht auf die Wohnung.