Kein Bauland, Bestandsschuppen abreißen und woanders neu aufbauen?
Hallo,
kann man auf einem Grundstück (im Bundesland Brandenburg) einen Schuppen der dort schief steht und fast umkippt abreissen und diesen an einer anderen, beliebigen Stelle des Grundstücks neu aufbauen? Es handelt sich bei den Grundstück nicht um Bauland und der Schuppen soll dann ein Carport werden.
Und muss man auf dem Platz wo vorher der schiefe Schuppen stand sofort einen neuen Schuppen bauen? Ich habe gehört das sonst der Platz verlischt und man dann da nichts mehr drauf bauen darf?
Danke
2 Antworten

Das geht nicht. Nach §35 brauchst du zum abreißen und neu aufbauen eine Genehmigung. Das einzige was geht der Bestand, also den schiefen Schuppen erhalten. Ja nicht irgendwo etwas ohne Genehmigung aufbauen, dann ist es ein Schwarzbau. Auf keinen Fall den Schuppen abreißen und dann einen Plan zum Neubau einreichen. dadurch verliert ihr den Bestandsschutz. Wenn es gut geht bringt ihr den Carport als Ersatzbau durch.

Das richtet sich nach § 35 BauGB. Ich denke nicht, das dein Vorhaben zulässig ist. Jedenfalls benötigst du eine Baugenehmigung.