kein Badspiegel und Waschunterschrank in neu renovierter Wohnung?

11 Antworten

Es geht mir um den Badspiegel und Waschtischunterschrank, gerade im Hauptbad.

 

Ich habe noch nie eine Wohnung gesehen, die mit Spiegel oder Waschtischunterschrank vermietet worden ist.

Oder anders: Wo ziehst Du deine Grenze? Warum nicht gleich noch eine Kommode im Wohnzimmer?

Auch bei einem Waschtischunterschrank handelt es sich um ein normales Möbelstück.

In die Fliesen bohren ist eine gefährliche Angelegenheit.

 

Warum?

Wie seht ihr die Sache?

 

Solange dies nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, besteht auch kein Anspruch auf solche Dinge.

Sicher kostet es nichts, den Vermieter hiernach zu befragen, allerdings mache ich Dir hier sehr wenig Hoffnung.

 

Das sind leider alles Sachen des Mieters. Natürlich kannst du Glück haben und der Vermieter zahlt all diese Dinge. Häufig wollen Vermieter das aber nicht, da der nächste Mieter schon wieder einen ganz anderen Geschmack haben kann und seine eigenen Sachen mitbringt. Gerade ein Badezimmerunterschrank kann eigentlich nicht erwartet werden. 

Die teure Küche wirst du bei deinem Auszug ja wahrscheinlich auch wieder mitnehmen. Wenn du dem Vermieter allerdings zusagst, die Küche bleibt auch nach Auszug, wird er sicherlich auch einen Spiegel und Handtuchhalter bezahlen. 

Wenn die Dinge nicht im vertrag stehen hast du da auch keinen Anspruch drauf....Ich habe noch nie in ner Wohnung gewohnt wo diese Dinge bereits vorhanden waren. Ist meiner Meinung nach auch kein Standard.

Mehr als das Argument mit den Fliesen hast du auch nicht, aber einen Versuch ist es Wert. Fragen kann man ja.

Der Vermieter wird dich auslachen!

"Möbel" sind deine Sache sofern ihr nichts anderes vereinbart habt! 

Die Badmöblierung ist Sache des Mieters!

Dusche, ggfs. Badewanne, WC und Waschbecken gehören zur Wohnung.

Die Einbauküche war ja ebenfalls Ihre Angelegenheit!

Im Übrigen sind € 9/m² je nach Lage der Neubauwohnung "geschenkt"!