Kein Arbeitsplan?
Also ich habe seit kurzem einen Aushilfsjob in einem Schuhladen als Verkäuferin. Aber seit Anfang an ist es so das kein Arbeitsplan aushängt und meine Kollegen mir dann morgens erst schreiben das ich arbeiten kommen soll. Und meine Frage ist ob mein Arbeitgeber das machen darf? Weil nebenbei gehe ich ja auch noch zur Schule und ich muss ja auch das irgendwie Planen können auch mit Freizeit Freunden und alles.
2 Antworten
Dein AG muss Dir rechtzeitig im Voraus sagen, wie Du zu arbeiten hast. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt im § 12 Abs. 2:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleisstung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitzeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Der Tag an dem Du den Einsatzplan bekommst, zählt übrigens nicht zu den vier Tagen Vorlauf.
So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du solltest das mal im Betrieb ansprechen. Ob Du Dich damit durchsetzen kannst oder ob der AG sich dann jemand anderen sucht und Dir kündigt, kann.
Bei Betrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) oder wenn Du noch keine 6 Monate dort arbeitest, greift i.d.R. das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Bist Du dort schon länger undd hat der Betrieb mehr MA, greift das Kündigungsschutzgesetz
genau das solltest du ansprechen !
es kann nicht sein, dass du immer erst "kurz vor zwölf" erfährst, wann
du arbeiten kommen sollst..... deine Freizeit ist auch wichtig !
Ausnahmen bestätigen die Regel !
Also wenn ich das Richtig verstehe muss ich nur arbeiten wenn mir der Arbeitgeber 4 Tage vorher Bescheid sagt?
Außer beim Arbeitsplan aber den haben wir ja erst gar nicht.