Kein Arbeitsplan?

2 Antworten

Dein AG muss Dir rechtzeitig im Voraus sagen, wie Du zu arbeiten hast. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt im § 12 Abs. 2:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleisstung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitzeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".

Der Tag an dem Du den Einsatzplan bekommst, zählt übrigens nicht zu den vier Tagen Vorlauf.

Also wenn ich das Richtig verstehe muss ich nur arbeiten wenn mir der Arbeitgeber 4 Tage vorher Bescheid sagt? 

Außer beim Arbeitsplan aber den haben wir ja erst gar nicht.

@Miinee45

So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Du solltest das mal im Betrieb ansprechen. Ob Du Dich damit durchsetzen kannst oder ob der AG sich dann jemand anderen sucht und Dir kündigt, kann.

Bei Betrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) oder wenn Du noch keine 6 Monate dort arbeitest, greift i.d.R. das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Bist Du dort schon länger undd hat der Betrieb mehr MA, greift das Kündigungsschutzgesetz

genau das solltest du ansprechen !

es kann nicht sein, dass du immer erst "kurz vor zwölf" erfährst, wann

du arbeiten kommen sollst..... deine Freizeit ist auch wichtig !

Ausnahmen bestätigen die Regel !