Kein Anspruch auf Baukindergeld, da Eintragung in Grundbuch des Elternhauses?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Danke für das Merkblatt, das ist schon ganz interessant.

Ich möchte aber nicht mein Elternhaus fördern, hier bin ich bereits seit 5 Jahren mit drin, sondern es geht um das Haus von meiner Frau und mir, wo wir 2018 den Kaufvertrag unterschrieben haben und welches gerade gebaut wird.

@grubenschmalz

Das sieht m. E. schlecht aus, weil das kein Ersterwerb ist.

So ist es leider. Zum Zeitpunkt des Kaufvertrags darf eure Familie keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Du hättest Deinen Anteil am Elternhaus also vor Unterschrift des neuen Kaufvertrags verkaufen müssen. ;-(

Woher ich das weiß:Recherche