Kein ALG II mehr bei Arbeitsaufnahme mitten im Monat innerhalb einer Bedarsgemeinschaft?

3 Antworten

Es gilt das Zuflußprinzip. D.h. entscheident ist, wann die Zahlung auf ihrem Konto eingeht.

Sie bekommt ja Anfang August Gehalt für die eine Woche im Juli aber wie sollen wir damit über den August kommen?

Die Zahlung ist anzurechenen, und ergänzendes Harz 4 zu beziehen. Sie sollten sich möglichst schnell eine bescheinigung über die genaue Höhe und Zahlungszeitpunkt vom Arbeitgeber besorgen.

Sofern das Geld, was sie Anfang August bekommt, weniger ist als das zustehende ALG II und die erste volle Lohnzahlung erst Anfang September erfolgt, habt ihr für August noch Anspruch auf ALG II. Hierzu ist es aber sinnvoll, eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu besorgen, aus der die Zahlungstermine hervorgehen. Es zählt bei Hartz IV strikt der Monat, in dem das Geld ausgezahlt wird. Und üblicherweise erhalten Beschäftigte das Geld für den laufenden Monat in den letzten Tagen des gleichen Monats. DANN würde sie Ende August das erste Mal volles Geld bekommen und dann hättet ihr für August (ausgezahlt Ende Juli) auch keinen Anspruch mehr auf ALG II.

Ich kann nur von meinem Fall vor vier Jahren berichten. Ich hab am 1.3. angefangen bei einer Firma. Da habe ich allerdings für März mein Gehalt erst am 15.4 erhalten. Dies habe ich damals auch gemeldet. Hab auch zu dem Zeitpunkt Hartz IV bezogen. Mir wurde für dieses eine Monat noch Hartz IV gezahlt. Ich hab allerdings nach ein paar Monaten ein Bescheid erhalten bei dem dieses Geld zurückgefordert wurde. Ich fand diese Lösung auch okay. Fragt mal nach, ob dies so nicht möglich ist.

Wurde das Geld, das du Anfang März erhalten hast oder das Geld, das du Anfang April erhalten hast, zurückgefordert? Im letzteren Falle wäre es o.k., im ersteren Falle hättest du nichts zurückzahlen brauchen.