Kehrwoche Problememit dem Nachbarn

2 Antworten

Nein, angezeigt werden kannst du nicht.

Der "Kehrdienst" ist eine Abmachung zwischen Privatpersonen, dein Nachbar könnte sich höchstens genau wie du beim Vermieter beschweren und das war es auch schon.

Aus der Bezeichnung "Nachbar" wird nicht ersichtlich, in welchem Verhältnis er zum Fragenden steht. "Wohnungsnachbar" wäre vermutlich ebenfalls Mieter, Nachbar kann aber auch Mieter oder Eigentümer des Nachbargrundstückes sein.

@Gerhart

Warum sollte der Fragende denn sonst sich beim "Vermieter" beschweren sollen?

Dieser Kehrdienst kommt meist auch nur im Hochhäusern, Etagenwohnungen und Wohnblöcken vor, da steckt auch oftmals (nicht zwangsweise) eine große Gesellschaft dahinter, die die Wohnungen vermietet, sodass alle Nachbarn den gleichen Vermieter haben.

Der Kehrdienst, den man vor der eigenen Haustür hat (etwa im Herbst oder im Winter) (ist ja eigentlich Räumdienst), ist nicht zwangverpflichtend jede Woche durchzuführen, sondern nur bei Bedarf. Wenn allerdings nicht geräumt wird und jemand verunfallt, dann ist man ggf. haftpflichtig oder bei zu großer Gefahr darf die Gemeinde/Stadt auf Kosten des Anwohners räumen lassen.

@bcords

Der Fragende weiß, dass er sich beim Vermieter beschweren kann. Er fragt nach einer Beschwerdestelle, die nicht der Vermieter ist. Daher meine Annahme, dass es sich beim "Nachbarn" nicht um einen Mieter des Hauses handelt.

du hast schlecht in der hand, was andere leute machen. du kannst nur weggehen und vielleicht noch sagen: ich bin ihnen keine rechenschaft schuldig / schreien sie mich nicht an. wenns zu viel wird, man beleidigt oder bedroht wird, kann man denjenigen anzeigen. ob eine anzeige viel bringt, wenn sich der nachbar mal "daneben" benimmt, bezweifle ich.

bei der gemeinde könnte der sich noch beschweren. man ist ja angehalten zu kehren, damit nicht so viel dreck in den kanal kommt. aber wenn die deine "gasse" anschauen und die sieht aus wie die vom nachbarn, passiert gar nichts.