Knöllchen per online Banking bezahlen?
Hallo, Habe ein knöllchen bekommen. Auf dem schreiben steht ich soll den Betrag innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens (Fett gedruckt) mit dem beigefügten überweisungsträger. Ist das Pflicht oder kann ich das auch über online Banking machen ?
4 Antworten
Das ist völlig egal ob Du den Überweisungsträger ausfüllst und bei Deiner Bank einwirfst, Du es mittels Online-Banking überweist oder ein Konto-Terminal der Bank benutzt.
Es müssen nur die Daten genauso eingegeben werden wie sie auf dem beigefügten Überweisungsträger stehen. Ob das nun ein Bankmitarbeiter macht, ein Lesegerät oder Du selbst ist egal.
Die Überweisung kannst Du auch Online machen. Du solltest aber darauf achten den Verwendungszweck korrekt zu übernehmen.
Das heißt, du sollst es pünktlich per Überweisung zahlen. Nicht zu spät und in Bar
Fristgerecht bedeutet rechtzeitig. Formgerecht sollte bedeuten richtige Angaben wie Aktenzeichen, Empfänger, Konto mit IBAN und BIC. Ob dies so juristisch korrekt formuliert ist, weiß ich nicht sicher. Aber die Überweisung klappt so.
Nicht zu spät und in Bar
Selten so einen Quatsch gelesen. Barzahlung eines Knöllchens? Wo denn? Bei der nächsten Polizeiwache oder was? Man sollte nicht antworten, wenn man noch gar nicht Auto fährt.
Dieses "nicht" wird sich wohl auch auf "Bar" bezogen haben.
Online geht. Hauptsache da stehen alle Daten wie Aktennummer und so
Ja, klar das doch.
und was bedeutet dann formgerecht? Also ich soll es Form und fristgerecht einzahlen