Kautionskosten und Rauswurf?

4 Antworten

Wie viel Kaltmieten Kaution sind vereinbart?

Wenn mindestens 2 und Du wohnst schon länger als 3 Monate dort, darf der Vermieter Dir fristlos kündigen.

Schlösser tauschen und ähnliches darf er natürlich nicht.

Wir dürfen am 1.02. erst einziehen, sind noch in der alten Wohnung die am 1.02. gekündigt wird.
3 sind vereinbart und 1 wurde bezahlt.

@YakAoki

Dann hat der Vermieter noch gar nichts zu wollen.

Allerdings habt Ihr vor dem 01.02. keinen Anspruch auf die Wohnung.

Die Kaution dürft Ihr per Gesetz in 3 gleichen Raten zahlen. Rate 1 bei Mietbeginn, die anderen 2 zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.

BGB § 551
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner

Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des
Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat
entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung
ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten-
oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die
Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ich hab die ersten Monate Mietkaution bezahlt, nun sind noch 2 Monats Mietkaution offen,

Die Kaution darf/ muss in drei Raten gezahlt werden. Wenn nach dem dritten Monat noch 2 Raten offen sind, kann der Vermieter Dir fristlos kündigen

der Vermieter hat gedroht, dass wenn Sie am 18.01. nicht bezahlt werden, er die Schlösser austauschen lässt, in der Wohnung sind all unsre Sachen schon eingelagert. Darf er das? 



Nein, darf er nicht, das wäre Hausfriedensbruch und verbotene Eigenmacht.

Er darf Mahnbescheid erstellen, fristlos kündigen und Räumungsklage einleiten.

Ich vermute mal, Du hast die raten nicht bezahlt und vorab auch nicht mit dem Vermieter geredet, dass es Schwierigkeiten gibt.

Man sollte immer versuchen mit dem Vertragspartner zu reden.

Auch jetzt z.B. würde ich ihm ein Datum nennen, wann alles bezahlt wird, bzw. versuchen Ratenzahlung zu vereinbaren.

Fehlt Dir das Geld, dann Frage Freunde und Verwandte.

Tausche doch deine Zylinder, das der Zugriff nicht mehr bestehen kann. Einige dich mit ihm auf Ratenzahlung. Da gibt es sogar feste Regelungen.

Glaube dann würden sie eintreten.

Kaution ist in maximal 3 Raten zu zahlen.

Ob er einfach so ohne Gerichtsbeschluss und entsprechender Klage vorher , einfach so die Schlösser tauschen darf wage ich zu bezweifeln. Mieterschutzbund oder Anwalt. Aber Das kostet auch Geld vor allem weil du ja nicht im Recht bist .

Entscheidend ist natürlich auch ab wann der  vertragliche Mietbeginn ist! Diese 3 Monatsfrist zählt dann ab Beginn soviel ich weiß.

Mietvertrag ist zum 1.02.

Ja was will der Vermieter denn dann.

Der Mieter ist grundsätzlich zur Ratenzahlung der Mietkaution berechtigt. Frage: Kann in einem Wohnraummietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter die vereinbarte Mietsicherheit sofort bei Abschluss bzw. Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, eine Ratenzahlung also ausgeschlossen wird? Nein, sagt das Landgericht München in einem Urteil vom 14.03.2001 (Az.: 15 S 13179/00).

Hierzu muss man wissen, dass das Gesetz in § 551 Abs. 2 BGB bei einer Barsicherheit vorsieht, dass der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.

Ist im Mietvertrag ein Ausschluss dieser Ratenzahlungsmöglichkeit enthalten, so verstößt diese Vereinbarung nach Ansicht des Landgerichts München gegen die zwingende gesetzliche Regelung, mit der Folge, dass dann die gesamte Kautionsabrede im Mietvertrag unwirksam wird und der Mieter überhaupt keine Mietsicherheit zu leisten hat. Ist bereits eine Zahlung erfolgt, so kann er Rückzahlung der Mietsicherheit über Bereicherungsrecht verlangen.

Inzwischen gibt es hierzu auch neue Urteile, nach denen in dem Fall nicht die gesamte Kautionsabrede hinfällig wird, sondern nur die Einmalzahlung. Der Mieter bleibt in der Pflicht, die Kaution zu leisten, kann aber in 3 gleichen Raten zahlen, wobei die erste Rate bei Übergabe der Wohnung fällig ist.
Der Vermieter braucht den Mieter nicht darauf hinzuweisen, dass die Kaution auch in Raten gezahlt werden darf. Die Gerichte sehen es als Mieterpflicht, sich über die Verbraucherrechte bei der Zahlung von Mietkaution zu informieren.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mietkaution-ratenzahlung/#ixzz3xOg7xdwy