Kautionsdarlehn vom Jobcenter trotz Job?

4 Antworten

Wenn man kein laufendes ALG II vom Jobcenter erhält, weil man normalerweise z. B. 1,- Euro zuviel Einkommen hat, dann ändert sich das ja in den Monaten, in denen besondere Ausgaben auf einen zukommen.

Das kann eine Nebenkosten-Forderung von Vermieter oder Versorger sein, das können aber auch Umzugskosten sein - und eben auch eine Kaution. Dann beantragt man beim Jobcenter eine Zusicherung der Übernahme dieser Kosten nach Absatz 6 § 22 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Normalerweise gibt als Umzugskosten eine Mietpritsche plus ein Verpflegungsgeld für ein paar befreundete Helfer, nur in extremen Notfällen eine Spedition spendiert. Eine Mietkaution gibt es als rückzahlbares Darlehen, über die Tilgungsmodalitäten kann man verhandeln, siehe § 42a Darlehen SGB II.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, auf Antrag wird so eine Kation übernommen. Wenn Dir beispielsweise die alte Wohnung gekündigt wurde, zahlen die auch die Kosten für einen Leihwagen (Du musst mit selbst nach Möglichkeit mit anpacken) zum Umziehen.

Am einfachsten wäre es, wenn Du schon Leistungen vom Jobcenter bekommst, bei Dir als sog. "Aufstocker". Sonst müßtest Du erst jede Menge Unterlagen einreichen, Vermögen, Kontoauszüge, Einkommen deines Lebenspartners usw..

Kautionbsdarlehen kannst du bei deiner kontoführenden Hausbank beantragen. Da dieses Darlehen ja nicht wirklich in Anspruch genommen wird (eigentlich nur eine Bürgschaft) halten sich die Kosten dafür in Grenzen.

Du kannst ein Darlehnen Beantragen beim Job Center,die kannst du aber ihn Raten zurück Zahlen. mit fg