Kautioneinbehaltung bei vorzeitiger Kündigung?

4 Antworten

Ist diese Klausel Teil des Mietvertrages oder eine Individualvereinbarung?

Ein Gedankenspiel meinerseits: Ist es möglich, dass hier ein beidseitiger Kündigungsverzicht über max. 4 Jahre vereinbart wurde? Hier kann es ja sein, dass dem Mieter dennoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung eingeräumt wurde und die Bedingungen hierfür über eine Individualvereinbarung geregelt worden sind (also der Einbehalt einer Kaution).

Die Informationen des Fragestellers sind hier aber sehr spärlich.

Nach deutschem Mietrecht wäre das unwirksam. Kaution ist zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters nach Mietende, nicht aber um einen evtl. Mietausfall abzudecken.

Trotzdem wäre der genaue Wortlaut interessant.

Wurde evtl. ein Kündigungsverzicht vereinbart?

Fragst Du aus Deutschland? Wenn die Klausel dort so isoliert steht, ist sie unwirksam. Allerdings gilt in solchen Fällen, dass ein abschließendes Urteil Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts bedarf.

Solcher Vertragstext ist unwirksam.