Kaution und Miete vor dem Mietvertrag zahlen?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Betrüger 58%
Nicht üblich 38%
Üblich 4%

21 Antworten

Betrüger

Ohne Vertragsgrundlage (unterschriebener Mietvertrag) kann weder Miete noch Kaution verlangt werden. Wer das als vorgeblicher!!?? Vermieter macht, ist gewiss nicht seriös. Auf jedenfall ist es rechtswidrig.

Betrüger

Der Mietvertrag regelt die Mietzahlungen und die Zahlung Kaution.

Ohne unterschriebenen Mietvertrag also auch keine Zahlung.

So einfach ist das.

Nicht üblich

Normalerweise wird erst der Vertrag unterschrieben und dann wird die Kaution und die erste Miete überwiesen.

Ich würde darauf bestehen, zuerst den Vertrag zu unterschreiben. Ansonsten solltest du davon Abstand nehmen.

Nicht üblich

Nicht üblich und geht schon in Richtung Gefahr eines Betrugs.

Stell Dir mal vor: Jemand mietet eine Wohnung und anstatt einzuziehen, wird die Wohnung zur Vermietung ausgeschrieben. Es kommen eine ganze Menge Leute zur Besichtigung und allen wird versprochen, dass sie nach Zahlung von Kaution und Miete den Mietvertrag erhalten. 100 Leute zahlen Kaution und Miete, z. B. jeweils 2000 €.

Dann wird das Konto abgeräumt, die Wohnung verlassen und das Land auch.

So krass wird es nicht sein, aber üblicherweise läuft es so ab:

Man einigt sich auf den Mietvertrag und unterschreibt. Es wird auch vereinbart, wann die Übergabe erfolgen soll. Bei der Übergabe wird die Kaution gegen Übergabe der Schlüssel in bar bezahlt und vielleicht auch gleich die erste Miete.

Dann hat man direkt im Gegenzug zur Kautionszahlung auch die Wohnungsschlüssel und dann ist man auf der sicheren Seite.

Üblich

Also wirklich ueblich wohl nicht, wirklich unueblich aber wohl auch nicht.

Das Problem ist, dass eine solche mietvertragliche Regelung unwirksam waere. Die Miete ist bei Mietbeginn zu zahlen und die Kaution kann in 3 gleichen Raten gezahlt werden. Schliesst er also mit dir einen Mietvertrag bevor du die Zahlungen leistest, hat er den Mietvertrag an der Backe, du kannst dich auf die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung berufen und dann trotzdem Miete und erste Kautionsrate erst bei Mietbeginn zahlen, die 2 weiteren Kautionsraten dann zusammen mit den Folgemieten.

Das scheint der Vermieter zu wissen. Dennoch moechte er gern die erste Miete und die vollstaendige Kaution schon vorher haben. Laesst du dich nicht darauf ein, wird er wahrscheinlich keinen Mietvertrag mit dir schliessen. Warum er das dann nicht tut, braucht er ja nicht zu begruenden.

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