Kaution nach über 30 Jahren?

6 Antworten

Die Kaution ist im Mietvertrag festgelegt. Diese wird nach Ende des Mietverhältnisses, sofern die Wohnung i.O. ist, an den Mieter ausbezahlt. Wenn der Vermieter sie vor Ende des Mietverhältnisses zurück bezahlt, ist das sein Problem. Aber einfach eine neue Kaution ohne neuen Mietvertrag geht so nicht! Hier hilft auch kompetent der Mieterschutzbund!

Hallo und nein,

mein gesunder Menschenverstand sagt einfach aus, dass deine Mutter eine Mietsvertrag hat. Zum Vertrag zählt auch, wenn der damalige Vermieter die Kaution nicht schriftlich zurückgezahlt hat und wenn der (neue?) Vermieter, obwohl er das bisher stillschweigend akzeptiert hat plötzlich eine Kaution verlangt ist das nicht rechtens. Aber ich bin auch kein Anwalt, folglich lasst euch beim Anwalt beraten. Entweder hat deine Mutter eine Rechtsschutzversicherung, falls nicht und sie nur wenig Rente hat, könnt ihr zum Rechtspfleger bei Gericht gehen und einen Beratungsschein, bzw. Beratungshilfe beantragen. Die ist dann für deine Mutter kostenlos! Durch eine Miete, hat man natürlich das Recht, eine Wohnung abzuwohnen!

Ich persönlich finde das charakterlich verachtend von dem Vermieter! Ich würde die mündliche Aufforderung auch erst einmal ignorieren, aber vielleicht mit deiner Mutter besprechen, dass sie dir es evtl. auch schriftlich gibt, dass sich der Vermieter sich nicht an sie wendet, sondern an dich, denn sicherlich regt sich deine Mutter dann - auch wenn sie geistig fit ist und taff - darüber doch so sehr auf, dass es ihr gesundheitlich schaden würde!

Persönlich würde ich dann von Mensch zu Mensch versuchen mit dem Vermieter zu sprechen. Immer auf sein Ansinnen eingehen, dann aber fragen stellen, wie "wollen Sie jetzt meiner Mutter wirklich... wo sie schon so lange hier wohnt...", etc. Vielleicht sieht er es ein, wenn nicht, vorab wirklich anwaltlich beraten lassen!

Viel Glück Shoshin

Solange die Forderung nur mündlich erfolgt ist, einfach nicht reagieren.

Sollte irgendwann mal eine schriftliche Aufforderung folgen, ebenfalls ignorieren. Nach 30 Jahrne noch etwas zu fordern, ist schon recht übertrieben.

Ja, das kann und darf er, ist auch sinnvoll. Muss nicht unbedingt etwas mit dem Tod zu tun haben, sondern hauptsächlich mit der Bezahlung der Miete und der Nebenkosten

Das ist leider falsch

nein !

das hat der vermieter lange verwirkt....