Kaufvertragsentwurf wer Zahlt die Kosten
Hallo
Habe mal eine Frage Potenzieler Käufer möchte eine IMMOBILIE Erwerben. Makler ist außen vor. Kaufpreis 125.000 Euro für die Immobiliue Potzenzieler Käufer vereinbart mit Verkäufer einen Kaufpreis via HANDY Verkäufer verkauft sein Haus über sein Unternehmen. Verkäufer lässt über seinen HAUS und HOF Notar einen Kaufvertragsentwurf erstellen und schickt diesen An den Potenziellen Käufer und an die Bank. Erste Finanzierung einer BANK Platzt aus Persönlichen gründen Zweite Finanzierung steht soweit von anderer Bank Dann entscheidet sich Potenzieler Käufer aus Privaten und Beruflichen Gründen das sie das Gebäude nicht kaufen werden.
WER ZAHLT NUN DIE Kosten des Entwurfes
4 Antworten
Der Auftraggeber - also der VK. Der hat ja schließlich die Dienstleistung bestellt, ergo muss er sie auch bezahlen. Anders wäre es nur, hätte zwischen Käufer und Verkäufer nachweislich eine vertragliche Regelung zur Kostenübernahme (Rücktrittsklausel) bestanden. So bleibt der VK auf den Kosten mangels Durchsetzbarkeit sitzen.
Wenn es der Haus- und Hofnotar war, kann es auch sein, dass dieser ausnahmsweise auf die Kosten verzichtet.
Der Verkäufer. Es sei denn, es gab zuvor eine Vereinbarung hinsichtlich der Kostenübernahme. Das bloße Zeigen von Interesse stellt keinen Vertrag in juristischen Sinne dar.
HALLO Hier mal Die Mail des Finanzvermittlers der dem Potenziellen Käufer zur seite Stand aber den VK Persönlich Kennt....
DIESE MAIL GING NACH DER ABSAGE AN DEN potenziellen Käufer
Sehr geehrter Herr XXXX
Ihre Zusage,das Haus in XXXXX in jedem Fall erwerben zu wollen, erfolgte mehrfach mündkich aber auch schriftlich dokumentiert in Ihrer mail vom 02.07. Mit Blick auf Ihre eindeutige Willenserklärung erfolgte somit der notwendige Entwurf des Kaufvertrages. Die hier entstandenen Kosten gehen voll zu Ihren Lasten.
HALLO Hier mal Die Mail des Finanzvermittlers der dem Potenziellen Käufer zur seite Stand aber den VK Persönlich Kennt.
...und dessen Meinung völlig irrelevant sein dürfte.
Mit Blick auf Ihre eindeutige Willenserklärung erfolgte somit der notwendige Entwurf des Kaufvertrages
Und? Das wurde doch nirgendwo bestritten.
Die hier entstandenen Kosten gehen voll zu Ihren Lasten.
Klar, das kann man ja gerne behaupten; Papier und Elektronen sind ja bekanntlich geduldig. Nur ist das ohne vertragliche Vereinbarung nur heiße Luft; der VK hat den Notar beauftragt, also zahlt er auch dessen Beauftragung. Ein Makler hätte das Risiko gekannt und entsprechend eine Kostenübernahme fixiert. Fazit: Am falschen Ende gespart.