Kaufvertrag OHNE unterschrift!
Hi leute,ich hab gerad ein richtiges problem. Ich möchte ein auto verkaufen und hätte nicht gedacht, dass es soviele interessanten gibt. ICh habe bei dem ersten guten angebot schon gleich zugesagt und ihm eine kaufbestätigung geschickt. Und das habe ich gleich 2 mal gemacht. Also haben jetzt 2 interessenten eine kaufbestätigung, aber ich habe noch ein viel viel bessseres angebot bekommen, womit ich nicht gerechnet hätte. Jetzt möchte ich natürlich das 3. angebot annehmen, aber ich habe ja schon 2 kaufbestätigungen versendet. Was soll ich nun machen? Also eins ist klar: ich nehme das letzte (beste) angebot als kaufpreis. Aber i-wie muss ich den anderen 2 interersseanten ja verklickern, dass die das auto doch nicht bekommen können. ALso....was soll ich tun? Danke schon mal im vorraus. :DD
PS: Aber beide Verträge wurden noch nicht unterschrieben. ALso beide kaufvertragsbestätigungen sind OHNE unterschrift!
10 Antworten
Du solltest noch keine Kaufbestätigungen losschicken, wenn du die Anzeige erst seit Kurzem ausgeschrieben hast. Und dann bitte nicht öfters. In diesem Fall kannst du dich nur herausreden: Du (oder jemand dem du die Wagenschlüssel gegeben hast) hat mit dem Auto einen Unfall verursacht, sodass es jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Nun möchtest du den Käufern das natürlich nicht mehr zumuten und willst es zum Schrott bringen. Kaum einer sagt da noch er besteht darauf es trotzdem zu kaufen ;) .... Aber nächstes Mal warten mit den Bestätigungen. Es gehört nämlich nun den beiden Leuten. Ich verstehe aber auch nicht, wieso jemand ein Auto kaufen würde, ohne es einmal angesehen und gefahren zu haben. Aber genau das ist hier dein Vorteil und deswegen könnte die Sache mit dem Unfall klappen. Wenn die beiden dann vom Kauf zurücktreten kannst du das Auto dem 3ten Interessenten verkaufen. Liebe Grüße
ja man kann auch ohne unterschrift einen kaufvertrag , durch handschlag oder mündliches zusagen abschließen
versuchs mit der wahrheit und ruf die leute an---vielleicht treten sie vom kauf zurück.
Wenn die Bestädigung mit einer Unterschrift versehne ist bist Da daran gebunten.Nur wenn Du eine Inverb. Bestädigung ohne Unterschrift verschickt hast kannt Du den "Käufer soe schnell wie möglich mittielne ,dass Du die unverbindliche Bestädigung nicht länger aufrecht hälst.In DT - Recht gilt eine e- Mail - noch - nicht als rechtsverbindlich , dei einer schriftlichen Bestädigung sieht es schon anders aus.
der kaufvertrag ist formfrei bedarf aber der schriftform. d.h. du kannst die ganze geschichte auch auf einer rolle klopapier dokumentieren. aber: ohne unterschrift ist dies nichts wert, mündliche zusagen sind auch nichts wert da eben schriftform.
allerdings solltest du nicht so leichtfertig mit zusagen umgehen. das kann auch nach hinten losgehen.
gruss
ups, vertan. mündlich ist genauso bindent aber ist schwieriger zu beweisen. mündlich ohne zeugen steht aussage gegen aussage. sorry