Kaufvertrag Katze
Ich habe am 12.01.2015 eine BKH Katze mit Kaufvertrag erworben. Leider verträgt Sie sich nicht mit der bereits vorhandenen Katze. Zudem haben wir gestern in der Wohnung Schimmel festgestellt weswegen wir nun eine neue Wohnung suchen.Was mit 1 Hund und 2 Katzen auf die schnelle nicht leicht ist.Nun habe ich ein paar Fragen zum Kaufvertrag. Die Katze wurde mir zum Vollen Preis von 250 Euro verkauft es steht nirgends das es ein Liebhabertier oder Liebhaberpreis ist.Jedoch enthält der Vertrag einige Punkte die meiner Meinung nicht rechtens sind.Diese Punkte sind : 1. Die Zucht mit der Katze ist verboten. 2.Die Katze darf nur kastriert/sterilisiert an 3 weiter gegeben werden. 3.Die Katze muss bis zum 12.01.2016 kastriert/sterilisiert sein und dem Verkäufer darüber eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.Sollte der Käufer das nicht tun oder mit der Katze gezüchtet werden müssen 350euro nach bezahlt werden. Und das das Tier halt art gerecht gehalten werden muss und nicht für Tierversuche verwendet werden darf und das wenn man gegen einzelne Punkte verstößt 1000euro Strafe zahlen muss. Wie gesagt die Katze wurde von mir bei Abholung komplett bar bezahlt und ist somit mein alleiniges Eigentum der Verkäufer hat keinerlei Rechte mehr am Tier und den Stammbaum mit Zuchtbucheintragung und Impfpass habe ich selber auch hier. Ist der Vertrag nun für mich bindend oder rechtswidrig? Ich frage daher weil durch den unvorhersehbaren Umzug nun Eile geboten ist und ich das Tier inseriert habe sich aber hauptsächlich nur Hobbyzüchter auf das Tier melden.Bitte dringend um Hilfe. Mfg
4 Antworten
Du hast diesen Vertrag mit dem Abschluß des Kaufs akzeptiert.
Diese Vertragsklauseln sind deshalb uneingeschränkt wirksam, weil Du diesem Vertrag zugestimmt hast.
Keine der Klauseln ist nach meiner Einschätzung sittenwidrig oder aus anderem Grund unwirksam.
Der "Kaufvertrag" (Entschuldige, dass ich es in Anführungszeichen setze, aber es geht hier schließlich um ein Tier und kein Objekt) ist abgeschlossen und dein Eigentum, nachdem du den kompletten Preis bezahlt hast.
Für was du allerdings unterschrieben hast, hast du auch gerade zu stehen. Deine Unterschrift ist auf dem Papier & somit ist der Vertrag auch wirksam.
Obwohl es sich wirklich schon sehr eigenartig anhört... da würde ich mal rechtliche Schritte einleiten und weiter nachhaken.
Ist mir klar, dass ein tier juristisch ein Objekt / eine Sache ist. Ich möchte trotzdem, dass man Tiere mit dem nötigen Respekt behandelt.
Das waren doch auch meine Worte, oder? Ich sagte jediglich, dass es mir neu ist, von solchen Vertragsbedingungen zu hören.
es finde das gar nicht eigenartig, mal will einfach nur verhindern, dass das Tier in schlechte Haende kommt und vor allem, dass man mit dem Tier nicht zu weiteren halterlosen Wildkatzen beitraegt, aus Tierschutzsicht doch durchaus nachvollziehbar. Und wenn man ein Tier aus dem Tierheim holt, muss man sich auch an gewisse Auflagen halten.
Wenn der Fragesteller sich an den von ihm unterschriebenen Vertrag haelt und das Tier kastriert, dann sollte es da auch keine Probleme geben, die Zucht ist damit ja ausgeschlossen.
Wenn du dem Vertrag damals zugestimmt hast musst du dich auch daran halten. Am besten redest du nochmal mit dem Verkäufer, wenn die irgendein Punkt nicht passt. Aber so ist der Vertrag gültig!
Ein Tier ist juristisch eine Sache und damit einem Tisch oder einem Stuhl gleichgestellt.
(Schreibst Du ja auch selbst, denn nur Sachen können Eigentum sein).
Der Kaufvertrag wurde unter Bedingungen geschlossen. Pacta servanda sunt, Verträge sind zu erfüllen - auch dann, wenn die Verträge nicht mehr bequem sind.