Kaufvertrag abschließen?

2 Antworten

Der Eine macht ein Angebot und der Andere nimmt dieses Angebot an, fertig ist der Kaufvertrag.

Das kann man natürlich auch schriftlich machen, dafür gibt es ja vorgefertigte Verträge.

Kommt auf das Produkt an ;), welcher Zustand, Garantien usw. an :)

Nö, das ist völlig egal (außer Immobilien) Es ist alles im BGB geregelt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag\_%28Deutschland%29

@herja

sehe ich anders :). Man sollte schon Makel z.B. vermerken.

@poldiac

Den Zustand kann man sich anschauen oder ausprobieren ...

@herja

Schrifltich ist vor Gericht sicherlich besser als mündlich ;)

@poldiac

Natürlich immer. Es gibt viele Fälle wo man lieber einen schriftlichen Vertrag machen sollte. Es ist nur selten wirklich eine Pflicht.