Kaufvertrag abgeschlossen bei Kleiderkreisel aber Person zahlt nicht und meldet sich nicht mehr?

7 Antworten

Die Tatsache, dass Adresse und Bankverbindung ausgetauscht wurden, macht das Zustandekommen eines Kaufvertrags sehr wahrscheinlich. Daraus entsteht Dir das Recht, das Geld innerhalb einer verhältnismäßigen Frist zu erhalten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Diese Frist dürfte nach 14 Tagen abgelaufen sein. Die Käuferin ist in Verzug und Du hast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder auf die Bezahlung per Mahnung zu bestehen. Du kannst darauf bis vor Gericht bestehen und auch wohl Recht bekommen. Die Frage ist, lohnt sich der Aufwand tatsächlich, dem Geld nachzurennen, oder solltest Du die Jeans anderweitig verkaufen?

Solltest Du Dich für letzteres entscheiden, ist Vorsicht geboten. Wenn Du den Kaufvertrag aufgrund der nicht eingegangen Zahlung nicht schriftlich rückgängig machst, kann sie Dich wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrags belangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So wie es aussieht ist dir ja kein Schaden entstanden - oder?

Ist zwar Paradox, aber du hättest "bessere" Karten, wenn die Käuferin bereits die Ware hätte und du Geldwerte Ansprüche geltend machen könntest.

Zum Beispiel in einem Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Du kannst rechtlich folgendes machen:

Nachdem du wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten bist, kannst du die Sache erneut verkaufen. Erzielst du beim 2. Verkauf einen niedrigeren Preis, wäre der Differenzbetrag zwischen beiden Kaufpreisen, dein entgangener Gewinn.

Und natürlich gibt es auch noch eine ganz andere Sichtweise.

Du musst dich zum Beispiel fragen lassen, ob deine Sachen wirklich so schlecht sind, dass du befürchten musst, sie kein weiteres Mal verkaufen zu können - ist das so?

Du weißt ja nicht einmal warum die Frau die Hose jetzt nicht kauft, vielleicht hat sich kein Geld.

Um welche Preise geht es überhaupt? Bringen die dich in eine wirtschaftliche Schräglage? Bestimmt nicht - Also Schwamm drüber und neue Käufer suchen.

Es wird hier wohl darauf ankommen, was genau der Inhalt eurer Nachrichten war, die ihr euch geschrieben habt. Ich gehe allerdings davon aus, dass zwischen euch bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (weil ihr bereits Adressen und Bankverbindung ausgetauscht habt, was normalerweise erst nach Vertragsschluss geschehen wird).

Aus diesem Kaufvertrag hast du einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises (§ 433 BGB) und die Käuferin einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Kaufgegenstands.

Wenn du jetzt an dein Geld kommen willst und die Frau nicht freiwillig zahlt, dann würde dir allerdings nichts anderes übrig bleiben, als die Frau zu verklagen. Das dürfte sich in deinem Fall kaum lohnen - aber ich verstehe dich so, dass du das ohnehin nur in der Theorie wissen willst. Du würdest den Klageantrag dann dahingehend formulieren, dass die Frau zur Zahlung in Höhe von x Euro "Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe der Kaufsache" verurteilt wird, d.h. dass sie zahlen muss, du aber gleichzeitig ihr auch die Kaufsache übergeben musst.

Der Aufwand würde sich für dich aber auch deswegen kaum lohnen, weil du erst einmal in Vorleistung treten und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen müsstest. Bis du also mal an dein Geld kommst, würdest du erst einmal selbst zusätzlich blechen müssen - auch wenn du das Geld hinterher im Falle eines Obsiegens vom Gegner erstattet bekommst.

Strafbar macht sich die Käuferin wohl kaum. Hier könnte zwar an einen Betrug gedacht werden, aber dessen Voraussetzungen liegen wohl nicht vor. Insbesondere liegt hier keine Bereicherungsabsicht der Käuferin vor. Ein Betrug kommt dann in Betracht, wenn der Verkäufer die Ware bereits verschickt hat, aber der Käufer nicht zahlt.

Wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde hast du einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises und musst ihr im Gegenzug den kaufgegenstand übergeben.

Ist halt die Frage, ob es sich lohnt deswegen jetzt ein Faß auf macht.

Ein Kaufvertrag kommt zu stande wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen bestehen d.h. wenn der Kunde ein Produkt anfragt, du ihm dann ein Angebot unterbreitest und dein Kunde annimmt/bestellt ist ein Kaufvertrag abgeschlossen.