Kaufvertrag - welche Rechte und Folgen?

3 Antworten

Hallo Maja,

irgendetwas läuft hier verkehrt.

Du willst ihm den Zutritt verwehren, aber gleichzeitig auch noch Geld von ihm verlangen? Das passt wohl nicht zusammen.

Wenn alles fair läuft, könnte man kurz und bündig sagen, dass der den Wohnwagen bezahlt hat auch behalten darf. Wurde gemeinsam Geld investiert, dann muss der, der ihn behält und alleinigen Zugang hat, den anderen ausbezahlen.

Für das Rechtliche fehlt die Info, wer von wem dem Wohnwagen für einen Euro gekauft hat. Grundsätzlich ist dieser Kaufvertrag aber gültig.

Wenn er den Wohnwagen wegen der drohenden Pfändung an dich verkauft hat, dann gehört er dir.

Für was aber willst du dann jetzt noch Geld von ihm verlangen?

Viele Grüße

Michael

Der Kaufvertrag könnte rechtens sein, denn es ist ihm nicht verboten, den Wohnwagen zu einem beliebigen Preis zu veräußern.

Daß er Vermögen bei einer drohenden Pfändung nicht beiseite bringen darf, steht auf einem anderen Blatt.

Da gehört dir jetzt der Wohnwagen.

Natürlich kannst du ihm jetzt den Zutritt verbieten wenn er dein ist.

Warum sollte er dir deine Investitionen bezahlen?

Hast du alles freiwillig investiert in deinen Wohnwagen? Oder  nicht.

Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben und der Erhalt des Geldes quittiert wurde, so ist der Vertrag wirksam. Es liegt in Ihrem Ermessen was sie damit machen.