Kaufvertrag - welche Rechte und Folgen?
Habe mit meinem Ex-Verloben einen Kaufvertrag geschlossen über Wohnwagen komplett mit Vorzelt sowie kompletter Einrichtung und gesamten Zubehör (2014). Ich habe mich jetzt von ihm getrennt, weil es nicht mehr ging und er mich finanziell immer mehr ausgenommen hat. Kann ich ihm jetzt den Zutritt verweigern und im Gegenzug das investierte Geld (alles in den Wohnwagen und das Vorzelt sowie Gartengeräte etc. geflossen) verlangen? Der Kaufvertrag wurde unter falschen Voraussetzungen geschlossen (habe ich erst jetzt herausgefunden). Er wollte sich einer Pfändung entziehen. Außerdem möchte ich wissen, ob dieser Kaufvertrag rechtens ist?
Verkaufsgegenstand: Wohnwagen komplett mor Vorzelt sowie kompletter Einrichtung und gesamtem Zubehör. Verkaufswert: Symbolischer Wert in Höhe von 1,00 €. und Angabe von Verkäufer und Käufer mit vollständiger Ansc hrift. Bitte um eine fachkundige Antwort.
3 Antworten
Hallo Maja,
irgendetwas läuft hier verkehrt.
Du willst ihm den Zutritt verwehren, aber gleichzeitig auch noch Geld von ihm verlangen? Das passt wohl nicht zusammen.
Wenn alles fair läuft, könnte man kurz und bündig sagen, dass der den Wohnwagen bezahlt hat auch behalten darf. Wurde gemeinsam Geld investiert, dann muss der, der ihn behält und alleinigen Zugang hat, den anderen ausbezahlen.
Für das Rechtliche fehlt die Info, wer von wem dem Wohnwagen für einen Euro gekauft hat. Grundsätzlich ist dieser Kaufvertrag aber gültig.
Wenn er den Wohnwagen wegen der drohenden Pfändung an dich verkauft hat, dann gehört er dir.
Für was aber willst du dann jetzt noch Geld von ihm verlangen?
Viele Grüße
Michael
Der Kaufvertrag könnte rechtens sein, denn es ist ihm nicht verboten, den Wohnwagen zu einem beliebigen Preis zu veräußern.
Daß er Vermögen bei einer drohenden Pfändung nicht beiseite bringen darf, steht auf einem anderen Blatt.
Da gehört dir jetzt der Wohnwagen.
Natürlich kannst du ihm jetzt den Zutritt verbieten wenn er dein ist.
Warum sollte er dir deine Investitionen bezahlen?
Hast du alles freiwillig investiert in deinen Wohnwagen? Oder nicht.
Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben und der Erhalt des Geldes quittiert wurde, so ist der Vertrag wirksam. Es liegt in Ihrem Ermessen was sie damit machen.