Kaufpreis bei Auflassungsvormerkung bezahlen?
Hallo vielleicht finden wir hier Rat weil wir am verzweifeln sind. wir haben eine Wohnung gekauft. Leider haben wir das Pech dass unser Notar auf emails nicht reagiert und wenn man mehrmals anruft um Fragen zu stellen mittlerweile auflegt. nun zur Frage: Wir haben heute eine Kopie bekommen indem der Notar das Grundbuchamt auffordert die Auflassungsvormerkung einzutragen. Bedeutet das dass wir den Kaufpreis schon zahlen könnten oder müssen wir jetzt nochmal warten dass das Grundbuchamt diese Auflassungsvormerkung bestätigt?
3 Antworten
Wann der Kaufpreis gezahlt werden muss, steht im Kaufvertrag. Typischerweise ist das nach der Eintragung der Vormerkung der Fall. Die Eintragung hat der Notar beantragt. Wird dieser Antrag vom Grundbuchamt geprüft und vollzogen, erhaltet ihr bzw. der Notar eine Eintragungsbenachrichtigung.
Also müssen wir doch auf die Bestätigung vom Amt warten?!
Unsere Hausbank hat uns heute erklärt dass sie mit einer "Notarbestatigung" bereits vor Mitteilung des Grundbuchamtes das Geld überweisen könnte.
Die Auflassungsvormerkung hat mit der kaufpreiszahlung nichts zu tun. Üblicherweise teilt der Notar Euch die Kaufpreisfälligkeit ausdrücklich mit. Wann der Kaufpreis fällig ist geht aus dem Kaufvertrag hervor.
Also müssen wir doch auf die Bestätigung vom Amt warten?!
Unsere Hausbank hat uns heute erklärt dass sie mit einer "Notarbestatigung" bereits vor Mitteilung des Grundbuchamtes das Geld überweisen könnte.