Kaufabsichtserklärung für ein Haus rechtens?

10 Antworten

Eine "Kaufabsichtserklärung" zwingt Dich noch nicht, eine Immobilie zu erwerben. Dafür ist nämlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wenn eine solche Erklärung rechtliche Bindung entfalten würde, dann wäre die notarielle Beurkundung ausgehebelt. Allerdings machst Du Dich dem Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig, was seine Bemühungen angeht, Dir die Immobilie zu verkaufen. Dies betrifft z.B. dann die Notarkosten und Schriftverkehr. Der Makler hat ganz definitiv noch keinen Provisionsanspruch, da der Kauf nicht zustande gekommen ist. Bei einem Notartermin kann ja auch immer noch der Verkäufer abspringen oder die Parteien werden sich über die Inhalte des Kaufvertrages nicht einig.

Warum unterschreibt man so etwas? Wenn, dann sollte ein seriöser Makler bzw. Finanzierer den Zusatz reinsetzen: "vorbehaltlich einer Finanzierungszusage" und wenn diese nicht zustande kommt kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Wenn 3 Banken abgesagt haben, kann das neue Angebot nicht seriös sein.

Was genau steht in der Vereinbarung?

Der Erwerber sowie der Veräußerer beauftragen die Fa....Makler, die Ausarbeitung des Kaufvertrages beim Notariat... in Auftrag zu geben. Beiden Seiten ist bewußt, daß durch die Bereitstellung des KV-Entwurfes durch das Notariat Kosten entstehen können, ohne das der Vertrag geschlossen wurde. In diesem Fall trägt derjenige die die angefallenen kosten, der von der Vereinbarung zurückgetreten ist. Sollte eine partei vin der Vereinbarung zurücktreten bzw. diese nicht einhalten, tragen dies auch die dem Makler entgangene Provision.

@pitcher24

geh zum RA, könnte etwas kompliziert werden.

Hallo Generell ist es so, dass Grundstücksgeschäfte einer notarielle Beurkundung bedürfen, um wirksam zu werden.

Es gibt entgegen landläufiger Laienmeinung keine rechtlich wirksamen Vorverträge oder "Kaufabsichtserklärungen" in Bezug auf Grundstückserwerb. Das weiß auch der Makler! (oder er sollte es zumindest wissen.

Ich denke, der Kollege Makler möchte mit diesen Erklärungen/Unterschriften lediglich seine Maklertätigkeit dokumentieren und bei Unwissenden abkassieren.

In Deinem fall heißt das nun: Solange keine notarieller Vertrag mit Unterschrift vorliegt kann niemand auf den Kauf des Hauses bestehen.

Der Makler kann auch Kostenmäßig in diese Absichtserklärung reinschreiben was er will - er hat KEINEN Anspruch auf Kostenersatz. Der Job beginnt mit der Unterschrift des Verkäufers unter dem Alleinauftrag und endet mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag beim Notar. Alle Tätigkeiten dazwischen und alle Kosten sind das Risiko des Maklers.

Leider gibt es Kollegen die die Unsicherheit von Käufern ausnutzen und versuchen sich dann einen Teil der Kosten durch so eine "Kaufabsichtserklärung zu sichern. Manche nehmen sogar eine "Reservierungsgebühr" die dann anschliessend "verfällt" sollte man von seiner Absicht zurücktreten.

Dies ist alles nicht rechtens! Und dir entstehen auch keine Kosten wenn Du von der Kaufabsichtserklärung zurücktrittst.

Zusammengefaßt: Hauskauf kann nur beim Notar stattfinden und muss zwingend notariell beurkundet werden! "Kaufabsichtserklärung" fällt unter §125 BGB

§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels.

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

zwangsweise der Zusatz: Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.

Kaufabsichtserklärungen sind ein "Druckmittel", was von Maklern, aber auch von Käufern wie Verkäufern gern genutzt wird. Inhalte können völlig unterschiedlich sein. Hintergründe dazu allerdings auch. Diese muss nicht vom Verkäufer unterzeichnet sein, der will ja verkaufen. Hierzu wird es einen Maklerauftrag geben.
Zum Eigentlichen: Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, so sollte der Makler ebenfalls die Finanzierung des angestrebten Objektes besorgen. Konkret dadurch hat der Makler die Kaufabsichtserklärung als Gegenstandslos erklärt und das Problem zu sein eigenes gemacht!!! Wenn der Makler nicht in der Lage war/ist, Finanzierungsmöglichkeiten, bei vorliegen aller relevanten Unterlagen, einschätzen zu können, so sollte er sich einen anderen Job besorgen!!! Erst recht, wenn er sich dazu auch noch eines Dritten bedienen muss, wie hier offensichtlich geschehen. In diesem Fall stehen Kaufabsichtserklärung sowie Finanzierungszusage kausal neben einander und hebeln sich, wie in Ihrem Fall, gegenseitig aus. Wer, ausser der Makler oder dessen Finanzie, sollte vorab einschätzen können, ob die Finanzierung möglich ist oder nicht? Ich würde in dem Fall schon fast von betrügerischer Absicht ausgehen wollen. Es hat den Anschein, als wenn bei einer schlecht zu veräussernden Immobilie noch schnell mal eben zusätzliche Einnahmen verbucht werden sollten. Mein Rat: Lassen Sie sich auf keinerlei Diskussionen oder Forderungen ein. Bei Eingang von Rechnung oder dergleichen, auch die vom Notar, diese widersprechen und gegen evtl. Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Bezogen auf Ihre eingene Situation sollten Sie froh sein, den Klotz "Immobilie" nicht am Bein zu haben. Es wird allerdings daran auch deutlich, warum Banken im Vorfeld Dinge abklären, um eine "langfristige" Finanzierung realisieren zu können. Sie wären warscheinlich direkt in eine Zwangsversteigerung geschliddert.

das ist normal, makler lassen sich immer in der reservierung die berechtigung zum notarvertag mit unterschreiben, da dann der kunde schon etwas gebunden sit.

An Kosten dürfte der Entwurf des notarvertrages für dich anfallen, da kommst du auch nicht rum, da du unterschrieben hast, dass in deinem namen der notar beauftragt wird. Die Kosten sind relativ überschaubar, aber ärgrlich, ca 500€ bei 250000€ Kaufpreis, bei weniger entsprechende weniger, nicht proportional.

Ansonsten kommen keine kosten auf dich zu, wenn nicht gesondert vereinbart, eine Provision ist niemals fällig, die wird ers fällig, wenn du den Notarvertrag unterschrieben hättest.

Völliger Blödsinn. Es hört sich an, als Wenn Sie der Makler sind, zumindest dort aber beschäftigt werden. Nichts wird- und muss er zahlen!!!