Welche Wirkung hat eine Kaufabsichtserklärung bei einer Eigentumswohnung?

5 Antworten

Die Kaufabsichtserklärung ist in Bezug zum Kauf völlig bedeutungslos. Immobilienkäufe sind in Deutschland nur gültig mit einem notariellen Kaufvertrag. Also: Die Kaufabsichtserklärung zieht in dieser Hinsicht keinerlei Verpflichtung nach sich, Du kannst es Dir jederzeit anders überlegen.

Wenn Dich in dieser Kaufabsichtserklärung der Makler aber für eventuelle Aufwendungen haftbar macht, könnte das rechtswirksam sein. Der Makler hat zwar keinen Anspruch auf eine Provision, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, aber er könnte versuchen, auf diesem Weg Kosten auf Dich abzuwälzen.

Wenn du eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben hast und dann kein Kauf zu stande kommt, können dir kosten aufgebrummt werden, die entstanden sind. Also erst unterschreiben, wenn du definitiv kaufen willst und auch kannst.

Wer von euch weiss, welche rechtliche Wirkung eine unterschriebene Kaufabsichtserklärung hat?

Gar keine. Es kommt darauf an, was in der Erklärung steht (Provision, Reservierung etc.) Für den Kaufvertrag der Immobilie gar keine, weil formnichtig.

Ich möchte eine ETW kaufen und der Makler möchte, dass ich eine Kaufabsichtserklärung unterschreibe bevor es zum offiziellen Kaufvertrag kommt.

Ist grundsätzlich nicht schlimm, wenn er die Immobilie nicht weiter anbietet und dir zusichert, dass du sie auch bekommst.

Abgesehen davon findet ich etwas merkwürdig, dass er mir vorgeschlagen hat den Kaufvertrag zu unterzeichnen, obwohl die Finanzierung über die Bank noch nicht 100 Prozent gesichert ist.

Wenn es für das Haus/die Wohnung viele Interessenten gibt, macht das Sinn, WENN der Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung und/oder ein Rücktrittsrecht enthält. Sonst verkauft der Verkäufer an jemand anderes oder den Höchstbietenden

Wer hat diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?

Jeden Tag.

es kommt darauf an, ob diese Kauf Absichtserklärung vor einem Notar unterschrieben wird oder nur beim Makler. Im Ersteren Fall ist das ein verbindlicher Kaufvertrag! Im Zweiten Fall ist es lediglich eine Vormerkung. Damit will sich der Makler absichern und sichert Ihnen zu, die Wohnung auch bekommen. Ich Würde sie nicht unterschreiben, es sei denn sie sind unbedingt scharf auf die Wohnung.es muss auch ohne gehen.

Lass das. Der will Dich nur auf Schadenersatz verklagen, wenn Du die ETW nicht nehmen kannst/willst. Es reicht, wenn Du unterschreibst, dass die Wohnung durch ihn Dir bekannt geworden ist.