Kauf im Internet - Rückgabeversand frei oder unfrei?

3 Antworten

Der Händler muß die Rücksendekosten tragen, wenn der Warenwert EUR 40 übersteigt und/oder die Ware noch nicht bezahlt wurde, § 357 II BGB ("Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.")

D.h. wenn du bereits bezahlt hast und die Schuhe mehr als 40 EUR gekostet haben, muß der Händler die Kosten für die Rücksendung zahlen. Er kann sich allerdings aussuchen, wie er dies tut, d.h. er kann auch die unfreie Rücksendung verweigern.

Bei Schuhen ist manchmal auf § 357 III BGB nicht ganz unwichtig. Danach kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn du die Schuhe bereit getragen hast und sie dadurch bereits abgenutzt sein sollten. Mit "getragen" ist aber hier wirklich getragen gemeint und nicht das Anprobieren in der Wohnung.

Nur wenn die Ware nicht der bestellten Ware entspricht, kannst Du unfrei schicken. Siehe auch > fernabfragegesetz.de ( ich kenne nur ein Online-geschäft, der Ware umtauscht ohne anfallende Portorückkosten. Ansonsten würde es sicherlich auf den Warenpreis aufgeschlagen werden, wenn portofrei.

>>2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.<<

Manche Shops möchten daß du die Rücksendekosten (evt bis zu einem bestimmten Bestellwert, manchmal aber auch generell) trägst. Wenn das in der Liefervereinbarung steht, dann isses so. Wenn es ein Umtausch ist, würde ich mal anrufen und nachfragen.

mir fällt grad noch so ein dass, wenn ich was in der nächsten größeren Stadt umtauschen möchte (neulich, ein Kinderelektrospielzeug was nicht ordnungsgemäß lief), mir ja auch keiner die Fahrtkosten etc (40 km, auch nicht unerheblich) erstattet...und das nehmen wir ja alle so hin, obwohl es ja auch nicht meine Schuld war dass das Ding (ein Geschenk) nicht ging