Kauf einer Wohnung: Auskunft lt. Abgabenordnung §90 und 93?

2 Antworten

Dabei könnte heraus gefunden werden dass du Barmittel hattest, die bisher der Finanzverwaltung nicht bekannt waren

Danke. Bekommt denn so eine Aufforderung auf Grundlage der Abgabenordnung §90 und 93 jeder, der eine Wohnung kauft oder entscheid das ein Sachbearbeiter im Finanzamt?

Es geht wohl einfach darum, ob Du die Wohnung mit unversteuertem Geld (vulgo: Schwarzgeld) gekauft hast. Wenn Du Kontoauszüge vom Sparkonto hast oder einen Kreditvertrag, kein Problem.

@Briumi

OK, danke. Dann muss ich mir vermutlich keine Sorgen machen :-)

Dieses Anschreiben ergeht routinemäßig in Zusammenhang mit Immobilienkäufen. Einmal geht es darum. wie das alles finanziert wird (das Stichwort Schwarzgeld fiel ja schon); außerdem wird ja auch danach gefragt, ob das Objekt selbst genutzt oder vermietet wird.

Hintergrund dieser Frage ist, dass bei Vermietung evtl. eine neue Steuernummer vergeben werden muss und daher ein neuer Veranlagungsbezirk zuständig wird. Das möchte man möglichst früh erledigen, bevor die entsprechende Steuererklärung eingeht. Wenn dann erst die Vermietung bekannt ist, kann die Erklärung erst nach Vergabe der neuen Steuernummer bearbeitet werden, was das Ganze im schlimmsten Fall um drei bis vier Monate verzögern kann.