Katzenhaltung, Hausverwaltung mit Genehmigung

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Der Hausordnung gilt sowohl für Deinen Vermieter und für Dich als Untermieter. Ob Dein Vermiete kein Problem mit Katzenhaltung hat ist völlig egal. Die Hausverwaltung entscheidet, sie wird vom Hausbesitzer u.a. dafür bezahlt die Hausordnung durchzusetzen.

Wenn es in der Hausordnung steht, dann hat das sicher auch seine Berechtigung und du solltest der Aufforderung folgen! - Du handelst dir sonst nur Ärger ein.

Und als hoffentlich guter Tierfreund solltest du dir ja auch Gedanken machen, wie es wäre, wenn du ungenehmigt die Tiere nicht behalten dürftest, sondern wieder abgeben musst. - Dann wäre dein ordnungswidriges Verhalten ein "kleines Verbrechen an den Tieren, denn Tiere sind kein tote Ware.

Zudem bedeutet die Katzenhaltung in der Wohnung, auch wenn es zwei Tiere sein sollten, immer ein trauriges, unerfülltes, nicht artgerechtes Leben für die Tiere. Echte Tierfreunde handeln so nicht, nur Egoisten, oder unerfahrene Menschen, welche sich keine tieferen Gedanken um das Wohl des Tieres machen.

ich weiß sehr wohl wie man katzen haltet !! habe mein ganzes leben schon katzen!!!

@Taanjax

Bist du sicher? - Bei deiner Frage, auch hinsichtlich der Einhaltung der Hausordnung, habe ich da so meine Zweifel.

@homme

Ich habe diese Frage gestellt weil ich mir nicht sicher war. !!!!!!!!!!!!!!! es ist besser ich frage bevor ich etwas falsch mache.

Ich würde mir an deiner Stelle eine Genehmigung holen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Der Hausverwaltung gehört das Haus. Das hat die damit zu tun ;)

Seit wann gehört einer Hausverwaltung das Haus? Unsere Hausverwaltungen verwaltet das Haus. :-) Bei uns entscheiden die Eigentümer oder Vermieter wo eine Wohnung in dem Haus haben über die Haustierhaltung. Die Hausverwaltung muss informiert werden und bei der Eigentümerversammlung wird das dann besprochen.

@mizer

das hab ich mir eigentlich auch gedacht.