Katze halten trotz Verbot des Vermieters?

5 Antworten

Katzenhaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Die habt ihr nun (begründet) nicht bekommen. Wenn euch seine Begründung nicht schlüssig erscheint, berechtigt euch das noch lange nicht, eine Katze anzuschaffen. Damit riskierst du eine Abmahnung und die Aufforderung die Mieze wieder abzuschaffen. Tust du das nicht, gibts die Kündigung. Es steht dir nun frei, deinen Vermieter auf Zustimmung zu verklagen. Das garantiert dir jedoch nicht, dass die Sache auch zu deinen Gunsten ausgehen wird und es belastet das Mietverhältnis zusätzlich. Ob ein anderer Vermieter im gleichen Haus die Katzenhaltung gestattet hat, kann dir völlig schnuppe sein, es ist für dich irrelevant!

Grundsätzlich ist es nach neuestem Urteil für Vermieter schwieriger Tiere zu verbieten. Da nichts im Mietvertrag steht, wäret Ihr eigentlich auf der sicheren Rechtsseite, da er nichts ausdrücklich vertraglich verboten hat. Nun möchte er aber keine Tiere in der Wohnung, und da würde ich keinen Unfrieden riskieren. Beim nächsten Mal bitte vor einem Umzug überlegen, ob Ihr irgendwann Tiere halten wollt und eine Wohnung annehmen, in der es erlaubt ist.

Ja, leider. Wenn es der gleiche Vermieter wäre, könnte er euch nicht einfach so die Tierhaltung verbieten wenn er sie anderen erlaubt. So aber, kann er das. Trotzdem, wenn dir nicht viel an der Wohnung liegt, kannst du es darauf ankommen lassen. Dann siehst du ja was passiert, gerade weil Hunde und Katzen nicht mehr so einfach verboten werden können. Ich könntet dem Vermieter z.B. anbieten, dass ihr für die Schäden, die die Katzen anrichten, aufkommt und das schriftlich festhalten. Und das mit der Allergie ist so eine Sache. Ich. z.B. reagiere stark auf Zigarettenqualm allergisch, das Rauchen wird aber nicht verboten. Und eine Raucherwohnung lässt sich bestimmt schwerer vermieten als eine Wohnung in der Katzen gelebt haben.

Grundsätzlich kann ein Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung durch den Vermieter nicht mehr pauschal verboten werden. Im letzten Jahr gab es hierzu ein Urteil des Bundesgerichts-hofes. Dazu liest Du auch mal hier: http://www.proeigentum.de/index.php/aktuell/immo-news/31-vermieten/127-neues-urteil-des-bgh-zur-tierhaltung-in-mietwohnung Weise Deinen Vermieter einfach mal darauf hin. Schaue mal, wie er darauf reagiert!

Und? Der sagt, er habe es begründet. Diese Urteil ist noch lange kein Freibrief für Hunde- oder Katzenhaltung!

Eure Mietwohnung ist das Eigentum des Vermieters- er darf bestimmen.

Wenn ihr euch Katzen anschafft, obwohl er das nicht möchte, wird er auch irgendeinen Grund finden, euch die Wohnung zu kündigen- "offiziell" muss das nicht mal wegen der Katzen sein. Von daher würde ich nicht auf Risiko gehen und keine Katzen anschaffen und beim nächsten Mal vorher informieren.