Katze angefahren, Streit jetzt über Tierarzt-Rechnung

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Urteil eines Amtsgerichts:

Angefahrende Katze, wer zahlt?

Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen.
Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben.
Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.

Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05)

http://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/rechtsgebiete-urteile/recht-rund-ums-tier/katzen/

Ja, wer den Schaden verursacht muss ihn zahlen.

Ob ihr allerdings für eine "normale" Katze dann tausend Euro Behandlungskosten bezahlen müsst, weiß ich nicht ... wäre es eine Sache mir wird schlecht, müsstet ihr ja auch nur den Neuwert zahlen.

Aber mal ganz ehrlich - das ist ein Lebewesen, ihr hab die Katze angefahren.... jetzt kneif den *** zusammen und zahl zumindest die Tierarztrechnung.

Wenn die Kfz-Haftpflicht nicht zahlen will, würde ich das auch nicht machen.

Also ich würde zahlen, schon des reinen gewissen wegen. Katzen laufen nun mal frei herum auch in der Dunkelheit. Vll kann man sich darauf einigen sich die Kosten zu teilen? Das wäre doch am fairsten, oder?