Kassenprüfer im Verein durch Externe ersetzbar?

2 Antworten

Einen Kassenprüfer sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor - daher ist das ausschließlich eine Angelegenheit der Satzung.

Wenn keine besondere Regelung in der Satzung enthalten ist, für den Fall daß ein Kassenprüfer zurücktritt, dann kann wie folgt verfahren werden:

Der Vorstand ernennt kommissarisch einen zweiten Kassenprüfer; dieser wird dann von der MV nachträglich bestätigt.

oder

Der Vorstand läßt die Kasse durch den noch im Amt befindlichen Kassenprüfer prüfen und kann eine fachkundige externe Person hinzuziehen (z. B. Steuerberater) und läßt dieses Verfahren dann nachträglich von der MV legitimieren.

oder

Der Vorstand verzichtet auf die Kassenprüfung und diese wird nach Wahl neuer Kassenprüfer nachgeholt - die Entlastung wird dann in der übernächsten MV nachgeholt.

Es ist lediglich eine vereinsinterne Angelegenheit; es ist nur darauf zu achten, daß die MV auf jeden Fall nachträglich um Zustimmung einer Sonderregelung gebeten wird, da sie auch das Gremium ist, welches die Kassenprüfer wählen kann.

Ja, das geht.

Hauptsache, es erfolgt eine Prüfung.